Rückenwind 03/2024

14 Ende Mai hat der ADFC Bonn/Rhein-Sieg eine rechtliche Bewertung der Frage veröffentlicht, ob und welche (Rad-)Verkehrsführung nach der grundlegenden Sanierung der Adenauerallee in Bonn notwendig ist. Der Rückenwind dokumentiert die Bewertung unseres juristischen Beraters Jörg Baumann. 1. Wird nach dem Verkehrsversuch in der Adenauerallee wie bisher vorgesehen neben dem Kanal ausschließlich die Fahrbahn in ihrer bisherigen Breite (also von Bordstein zu Bordstein) grundlegend saniert, so ist ein „Weiter so“ wie bisher mit jeweils zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung und schmalen Schutzstreifen für den Radverkehr ausgeschlossen. Das folgt zuvörderst daraus, dass die bisherige Verkehrsführung keinen Bestandsschutz genießt. Vielmehr hat die Verwaltung bei ihrer Entscheidung die aktuell geltenden technischen Regelwerke, insbesondere die ERA 2010 und die RAST 06, aber auch die heute geltenden allgemeinen straßenverkehrsrechtlichen Grundsätze sowie beschlossene Klimaschutzziele zugrunde zu legen. Bei allen Regeln steht heute die Gewährleistung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden absolut im Vordergrund. In Ziffer 1 zu § 1 Grundregeln STVO-VwV (Verwaltungsvorschrift) heißt es: „Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schwere Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.“ Damit kommt der Verkehrssicherheit der Radfahrenden bei der neuen Verkehrsführung der Adenauerallee auch Vorrang vor der Leichtigkeit des fließenden Kfz-Verkehrs zu. Das führt angesichts der vorhandenen Breite der Fahrbahn der Adenauerallee und unter Beachtung der genannten technischen Regelwerke zwangsläufig zu einer Reduzierung der Fahrspuren und der Einrichtung von Radfahrstreifen als besonders sicherer Radverkehrsanlage. 2. Die Argumente derjenigen aus Politik und Wirtschaft, die auf jeden Fall eine Beibehaltung der jeweils zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung in der Adenauerallee wollen, greifen nicht: VERKEHRSPOLITIK Über die neue Adenauerallee Rechtliche Einschätzung: Warum die B9 keinen Bestandsschutz hat Fotomontage: Stadt Bonn So soll die Adenauerallee in Bonn nach Abschluss der im Sommer 2024 beginnenden Kanalarbeiten umgestaltet werden. Der Jurist des ADFC, Jörg Baumann, erklärt, warum die Beibehaltung von vier Fahrspuren und zwei Radstreifen rechtlich nicht mehr zulässig ist.

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