Rückenwind 03/2024

22 sein sollen. Bei der Umplanung der Straßen wird auch auf ausreichende Gehweg- und Fahrbahnbreiten Rücksicht genommen. Gehwege werden im Regelfall 2,50 Meter breit sein, sie sollen eine Mindestbreite von 1,50 Metern nicht unterschreiten. Die Fahrbahn in den Fahrradstraßen wird in der Regel 4,50 Meter, mindestens aber vier Meter breit sein. Auf dieser Basis hat die Verwaltung die Flächen in den künftigen Fahrradstraßen neu verteilt und die Belange aller Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt. Dabei sollen so viele Parkplätze wie möglich erhalten werden. Alle Fahrradstraßen werden künftig eingeschränkte Halteverbotszonen erhalten, in denen das Parken in markierten Flächen erlaubt ist. Kurzes Halten fürs Einladen, Ausladen und Liefern von Waren sowie zum Abholen oder Bringen von Personen bleibt somit grundsätzlich auch dort möglich, wo kein Parkstand markiert ist. Handwerksbetriebe, Pflege- und Sozialdienste und Hebammen haben die Möglichkeit, einen Parkausweis bei der Stadt zu beantragen. Damit dürfen sie in eingeschränkten Halteverbotszonen sowie gebührenfrei im Bereich von Parkscheinautomaten und somit auch in den Fahrradstraßen parken. Gestaltung zum Schutz der Schwächeren Der ADFC begrüßt die neuen Fahrradstraßen als wichtige Verbindungen in einem durchgängigen Radwegenetz. Die Anwendung und Umsetzung der Radentscheid-Standards für Fußwege und Fahrradstraßen stärkt insbesondere Kinder und ältere Menschen in ihrer Mobilität: Schulwege werden sicherer. Menschen mit Rollator und Rollstuhl können sich selbstbestimmt im Alltag bewegen. Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrenden werden reduziert. Mehr Rad- und Fußverkehr führt zu mehr Lebensqualität in den Quartieren. Die Regeln, die jeder kennen sollte Vielfach nicht hinreichend bekannt sind die Regeln, die in Fahrradstraßen gelten. Der Radverkehr gibt das Tempo vor: Radfahrende dürfen jederzeit in ihrer gewünschten Geschwindigkeit und dabei auch immer neben- einander fahren. Höchstgeschwindigkeit für alle ist Tempo 30. Der Kraftfahrzeugverkehr ist „zu Gast“: Kraftfahrzeuge dürfen Fahrradstraßen nur nutzen, wenn dies durch ein Zusatzschild explizit zugelassen wird. Wenn es die Situation erfordert, müssen Autofahrer*innen ihre Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen und weiter verringern. An Kreuzungen gelten die örtlichen Vorfahrtregelungen, an vielen Stellen im Stadtgebiet ist das heute noch rechts vor links, zunehmend sollen Fahrradstraßen aber auch vorfahrtberechtigt werden. Dies wird vor Ort entsprechend durch Schilder geregelt und künftig auch durch vollflächige rote Bodenmarkierungen angezeigt. Informationen zum Thema Fahrradstraßen auf: www.bonn.de/fahrradstrassen. VERKEHRSPOLITIK MELDUNGEN Reservierte Parkplätze für den Wirtschaftsverkehr Bonn/Köln. Die Städte Bonn und Köln haben sich in Abstimmung mit der Handwerkskammer zu Köln sowie der Kreishandwerkerschaft Bonn/ Rhein-Sieg darauf verständigt, Wirtschaftsparkplätze in einem einheitlichen Format einzurichten. In Bonn startet jetzt die Umsetzung in einem Pilotprojekt. Ziel der Stadtverwaltung ist es, die Erreichbarkeit des Stadtgebiets für Handwerker, Pflegedienste und Lieferverkehre zu verbessern. Besonders in dicht besiedelten Gebieten sollen spezielle Parkplätze tagsüber für den Wirtschaftsverkehr reserviert werden, damit die zeitaufwändige Parkplatzsuche entfallen kann und Firmenfahrzeuge nicht ordnungswidrig auf Gehwegen, auf Fahrradschutzstreifen oder in Parkverboten abgestellt werden. Mit einer entsprechenden von der Stadt Bonn entwickelten Beschilderung wird auf die Wirtschaftszonen hingewiesen, in denen werktags von 8 bis 18 Uhr ausschließlich Wirtschaftsverkehr parken darf. Farbige Bodenmarkierungen inklusive verdeutlichender Piktogramme sollen gewährleisten, dass diese Zonen nicht durch fremdparkende

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