BAD AACHEN 04-2018
40 | B AD A ACHEN 04/18 MOBILITÄT Elektromobilität für Aachen Werden Sie elektromobil! Wir fördern den Kauf eines Elektrofahrzeugs, stellen Ihnen die Lade- infrastruktur zur Verfügung und liefern ökolo- gischen Fahrstrom. Mehr unter stawag-emobil.de Den Wagen voll geladen JURISTISCHE KOMPETENZ DURCH SPEZIALISIERUNG 20 RECHTSANWÄLTE · 22 FACHANWALTSCHAFTEN Unsere Kompetenz imVerkehrsrecht Friedrichstraße 17-19 · 52070 Aachen tel +49.(0)241.946 68-0 · www.delheid.de Achim Delheid Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht "650,"6' t (&8)3-& * 456/( t -&"4 */( .* /%&36/( t 3Ã$, 53 * 5 5 t "#8* $,-6/( 70/ 6/'"--4$)%&/ t 130'&44*0/&--&4 4 $)"% & /."/"( &.& / 5 t '")3 7 & 3 #05 &/5; * &)6/( %&3 '")3&3-"6#/* 4 t #644 ű (&-%7&3'")3&/ t 7&3,&)34453"'4"$)&/ Strom fährt vor E -Mobilität nimmt Fahrt auf. Damit die leisen Flitzer gut versorgt sind, baut die STAWAG die Infrastruktur für Zwei- und Vierräder aus. Aktuell sind in Aachen 32 Ladesäulen mit 60 Ladepunkten installiert. Als Start der Errichtung weiterer 15 Lade- säulen ging gerade eine Schnell- ladestation am Quellenhof in Betrieb. Nach 30 Minuten sind E-Autos hier sauber betankt . „An unseren Säulen stellen wir aus- schließlich Strom aus erneuer- baren Energien zur Verfügung“, so Wilfried Ullrich, Vorstand der STAWAG. Um die emissionsarme Technologie anzuschieben, bietet die STAWAG ihren Kunden bis Ende 2018 kostenfreies Laden an. Eine Übersicht der Ladeinfrastruktur gibt ladenetz.de . Zudem bezu- schusst die STAWAG den Kauf von E-Autos und Wandladestationen. Telefon 02 41/181-12 95 · www.stawag-emobil.de E-Mobilisten, aufgepasst: Die STAWAG fördert die Technologie mit Struktur und Sparprogrammen. Strom tanken: die Infrastruktur wächst DER 7. SINN: FAHRVERBOT VERMEIDEN Im Oktober 2017 trat eine neue Straßenverkehrsordnung in Kraft. Seither gelten andere, strengere Vorschriften. Die Ver- schärfungen betreffen sowohl die Höhe der Bußgelder als auch die Sanktionierung mit Fahrverboten. Gerade für Selbstständige sind Fahrverbote nicht nur unangenehm, sondern oft existenz- gefährdend. Einige Neuerungen stellt Achim Delheid , Fach- anwalt für Verkehrsrecht in Aachen, noch einmal vor. Mit deutlich höheren Bußgeldern sowie Fahrverbot wird belegt, wer eine Rettungsgasse blockiert. Wer keine bildet und es so zu einer Behinderung des Rettungsfahrzeugs oder gar zu einer Gefährdung kommt, wird mit 240 bzw. 280 Euro und jeweils einem Monat Fahrverbot bestraft. Für diese Verstöße werden je zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Die gleiche Abstufung mit noch höheren Bußgeldern gilt dort, wo Blaulicht oder Martinshorn nicht beachtet werden und keine freie Bahn geschaffen wird. Auch hier sieht der Gesetzgeber bei Gefährdung 280 Euro plus Fahrverbot von einem Monat und bei Sachbeschädigung 320 Euro mit Fahrverbot vor. Jeweils zwei Punkte werden ebenso eingetragen. Stichwort Smartphone: Nicht mehr nur Telefonieren ist unter Strafe gestellt, sondern auch jegliche sonstige Nutzung der Geräte. Das Bußgeld wurde von 60 auf 100 Euro angehoben. Auch hier gibt es die Möglichkeit, ein Fahrverbot zu verhängen. Die Hürden, Fahrverbote gegen Erhöhung des Bußgeldbetrags wegfallen zu lassen, sind entsprechend hoch. Es empfiehlt sich die Vertretung durch einen qualifizierten Fachanwalt. Telefon 02 41/94 66 80 · www.delheid.de Foto: STAWAG/Wussow
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