BAD AACHEN 01-2019

32 | B AD A ACHEN 01/19 IMMOBILIEN-SPEZIAL Nicht allein zu Haus Wer (ver)kaufen oder vermieten möchte, braucht fachkundige Experten an seiner Seite. Guter Rat gefragt: Partner helfen rund um die Immobilie. Foto: shutterstock.com GUTACHTER: BARES GELD WERT Für einen Eigentümer, der eine Immobilie verkaufen möchte, ist die Kompetenz eines Sachverständigen maßgeblich und kosten- sparend, um das Objekt in einem angemessenen Zeitraum zu ver- markten, ohne es über einen unrealistischen Angebotspreis zu verbrennen . Umgekehrt können Käufer vom Einsatz eines Gut- achters profitieren: Laien fällt es nicht leicht, etwa den bautech- nischen Zustand oder mögliche Mängel zu erkennen. Da ist es gut, einen erfahrenen Experten hinter sich zu wissen, der kein eigenes Interesse am Verkauf hat. Eine Beratung durch unab- hängige Sachverständige verschafft Sicherheit, spart Zeit und Nerven – und oft auch Geld. Beste Kontakte zu Fachleuten auf diesen Seiten. Hausverwaltung: Profis am Werk Eigentum verpflichtet. Vor allem, wenn die eigene Immobilie nicht selbst genutzt, sondern vermietet wird. Damit einher gehen Verwal- tungsaufwand und nicht selten juristische Stolperfallen, die viele Privatvermieter schlichtweg nicht kennen. Durchaus gute Gründe, all die Formalien von Mietersuche und Vertragsabschluss über Abwicklung der laufenden Pflichten, wie die jährliche Erstellung der Nebenkostenabrechnung bis hin zur Wartung und Pflege des Gebäudes mit seiner Infrastruktur, Experten zu überlassen. Professionelle Hausverwaltungen bieten sich sowohl für Wohn- als auch für Gewerbe-Immobilien an. Natürlich sind die Dienste der Profis kostenpflichtig, aber die Investition kann sich lohnen, weil das Stress sowie unberechtigt geforderte Leistungen und damit verbun- dene finanzielle Einbußen vermeidet. Zudem verfügen diese Unter- nehmen über ein breites Netzwerk an Dienstleistern für alle Bereiche. Dies & das: Auch Mieter müssen mitdenken Hätten Sie es gewusst: Nach einer Kündigung hat ein Mieter keinen Anspruch darauf, seine Wohnung über den Kündigungszeitpunkt hinaus zu nutzen. Egal, was passiert: Der Auszug ist zwingend, ansonsten fallen Entschädigungskosten an. Wird ein Aufzug in einem Haus nachträglich eingebaut, darf die Miete erhöht werden. Der entstandene Gebrauchsvorteil erhöht den Wohnwert und rechtfertigt den Zuschlag. Was aus dem Verkehrsrecht bekannt ist, gilt nicht (mehr) beim Baurecht : Während Schäden am Auto, die ein Unfallgegner ver- ursacht hat, auf Basis eines Kostenvoranschlags ersetzt werden können, erteilte der BGH der Schadenersatzabrechnung von Baumängeln auf Grundlage eines Kostenvoranschlags eine grundsätzliche Absage. Eric Rader Dipl. Bankbetriebswirt Roermonder Str. 286 52072 Aachen Telefon + 49 160 784 32 33 eric.rader@baugeldspezialisten.de BAUFINANZIERUNG EINFACH GEMACHT Bürogemeinschaft mit Immobilienkompetenz!

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