BAD AACHEN 04-2019

04/19 B AD A ACHEN | 43 aseag.de Traumbus sucht Dich! Jetzt bewerben: Junger, dynamischer Bus sucht Fahrer/-in für gemeinsame Wege. Infotag am 6. April, Neuköllner Straße MOBILITÄT REWISTO: Ihre Fachanwaltskanzlei in Aachen Viktoriastr. 73-75 · 52066 Aachen Tel.: 0241/94919-0 · www.rewisto.de Schwerpunkte im Einzelnen u.a.: • Unfallschadenregulierung • Bußgeldverfahren • Verkehrsstrafrecht • Führerscheinangelegenheiten • Kfz-Vertragsrecht • Kfz-Versicherungsrecht Albrecht Mauer Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht Die meisten Unfälle passieren vor Gericht! ASEAG: TRAUMBERUF BUSFAHRER Für viele ist er ein Kind- heitstraum: der Beruf des Busfahrers. Ob er tatsächlich das Richtige ist, können Interessierte bei einem Infotag der ASEAG am Samstag, 6. April, von 10 bis 16 Uhr auf dem Betriebs- hof an der Neuköllner Straße 1 testen. Hier dürfen Frauen und Männer einmal ganz unverbindlich in die ASEAG-Welt hinein- schnuppern. Auf dem Programm stehen Betriebsführungen und Gespräche mit Mitarbeitern aus erster Hand. Zudem gibt die ASEAG an diesem Tag Auskunft über die Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF). FiFs lernen nicht nur Busfahren, sie bekommen auch einen umfassenden Einblick in das gesamte Unternehmen – von der Werkstatt über die Leitstelle bis hin zum Marketing. Und dann wird doch noch ein Traum wahr: Wer sein Talent als Busfahrer ausprobieren will, darf unter Anleitung ein paar Runden mit dem Bus drehen. Dafür ist eine vorherige Anmeldung erforderlich, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Das Formular ist online zu finden. Übrigens: Die ASEAG rüstet zurzeit fast 100 Busse mit modernen SCRT-Filtern aus. Diese Systeme verringern Stickoxide, Feinstaub und Partikel in den Abgasen drastisch. Ein wichtiger Beitrag zur Luftreinhaltung in Aachen. Weiter so vorfahren! Telefon 02 41/181-42 24 · www.aseag.de UNFALL: WAS NUN? Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stellt sich die Frage, in welcher Weise der entstandene Fahrzeugschaden ersetzt werden soll. Am einfachsten ist es, das Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren zu lassen und den Rechnungsbetrag beim gegnerischen Versicherer als Schaden geltend zu machen. Bei Schäden, die die Fahrfähigkeit nicht beeinträchtigen, bei älteren Autos oder wenn der zu erwartende Geldbetrag für andere Zwecke benötigt wird, ist aber fraglich, mit welchem Betrag vom gegnerischen Versicherer zu rechnen ist. Nach ständiger BGH-Rechtsprechung ist es zulässig, den Schaden auf Basis eines Kostenvoranschlags oder eines Gutachtens beim geg- nerischen Versicherer geltend zu machen. Anders als bei Vorlage einer Reparaturrechnung wird allerdings lediglich der Nettobetrag ausgezahlt. Mehrwertsteuer muss nicht bezahlt werden und darf gemäß § 249 BGB nur gefordert werden, wenn sie tatsächlich anfällt. Bei Vorlage eines Kostenvoranschlags oder Gutachtens geschieht es regelmäßig, dass Versicherer den Schadensbetrag unter Berufung auf eine alternative, günstigere Fachwerkstatt kürzen. Nach der Rechtsprechung des BGH muss dieser günstigere Wert akzeptiert werden, wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist und nicht regelmäßig in einer markengebundenen Werkstatt gewartet wurde. Voraussetzung ist allerdings, dass die Alternative qualitativ der markengebundenen Werkstatt gleich steht und für den Geschä- digten zumutbar ist, also in räumlicher Nähe liegt. Dies ist für einen Laien kaum überprüfbar. Daher empfiehlt es sich stets, nach einem Unfall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, um alle Ansprüche durchzusetzen, die dem Fahrzeughalter zustehen. Telefon 02 41/94 91 90 · www.rewisto.de Foto: ASEAG

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