BAD AACHEN 01-2020

01/20 B AD A ACHEN | 35 IMMOBILIEN-SPEZIAL JURISTISCHE KOMPETENZ DURCH SPEZIALISIERUNG 21 RECHTSANWÄLTE · 25 FACHANWALTSCHAFTEN Unser Kompetenz-Team Bau- und Architektenrecht Friedrichstraße 17-19 · 52070 Aachen tel +49.(0)241.946 68-0 · www.delheid.de Carlo Soiron Günter Stieldorf Fachanwalt für Arbeitsrecht Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der KatHO NRW Markus Cosler Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Lehrbeauftragter für Baurecht an der FH Hannover Dr. MartinWeber Fachanwalt für Verwaltungsrecht (Öffentliches Baurecht) Fachanwalt für Vergaberecht Melanie Bentz Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Markus Meyer Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Christian Deutz Fachanwalt für Arbeitsrecht Verträge: Reichweite und Inhalt prüfen Die schriftliche Abfassung von Verträgen – gleichgültig, ob es sich um die Ausführung einzelner Gewerke (z. B. Parkettverlegung in einem Bestandsgebäude) oder um die Neuerrichtung eines ganzen Gebäudes oder Gebäudeteils handelt, bietet für beide Vertragspart- ner Vorteile, da die wechselseitigen Rechte und Pflichten verbindlich festgehalten werden. Welche konkreten Leistungen zu welchem Preis (und ggf. auch in welchem Zeitraum) zu erbringen sind, ergibt sich aus dem Vertragsinhalt. Was so banal klingt, hat jedoch seine Tücken. Denn gerade bei Werkverträgen rund ums Haus ist die Vertragsanbahnung oft ein dynamischer Prozess. Der Unternehmer erstellt ein Angebot oder füllt ein Leistungs- verzeichnis eines Architekten aus. Im Anschluss kommt es zu Besprechungen mit dem Bauherrn. Oftmals ergeben sich dann Änderungswünsche. Ein eventuell bereits vorliegender Vertragsent- wurf wird überarbeitet und angepasst. Dieses Vorgehen kann sich mehrfach wiederholen, bis die Endversion des Vertrags erstellt und von beiden Seiten unterzeichnet wird. Zuvor sollte die Endversion des Vertrags jedoch genau überprüft werden, ob sie alle gewünsch- ten Regelungen enthält. Denn ein schriftlicher Vertrag besitzt die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Regelung aus dem Vertragsentwurf, die keinen Eingang in die Endfassung findet, wird bei einer gerichtlichen Auseinander- setzung nicht zugrunde gelegt. Schließlich ist es bei Verhandlungen üblich, dass nicht alle zu irgendeinem Zeitpunkt in Betracht gezoge- nen Regelungen auch tatsächlich in den Vertrag einfließen. Dass einzelne Aspekte in Wegfall geraten, ist teilweise geänderten Vorstel- lungen der Beteiligten oder auch dem Verhandlungsgeschick einer der Parteien zuzuschreiben. Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit ist zwar wider- legbar. Der entsprechende Beweis ist vor Gericht jedoch nur schwer zu führen. Deshalb sollten Verträge vor Unterschriftsleistung stets daraufhin überprüft werden, ob alle relevanten Gesichtspunkte zutreffend und vollständig wiedergegeben werden. Melanie Bentz, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht bei Delheid, Soiron, Hammer Rechtsanwälte · www.delheid.de Baufinanzierung: Tipps vom Experten Wie kommt man günstig ins Eigenheim? Der Baufinanzierungs- experte Bernd Meier, Direktor Region West vom unabhängigen Immobilienfinanzierer Hüttig & Rompf, hat drei Tipps. Punkt eins: auf sein Erspartes schauen. „Je mehr Eigenkapital in die Finanzierung fließt, desto günstiger wird sie“, verrät Bernd Meier. „Das können neben Bargeld auch ein Bausparvertrag, Aktien, Riesterbeiträge oder das eigene handwerkliche Können sein.“ Als Zweites: Förderungen nutzen. „Der Staat und die Länder unterstützen den Traum von den eigenen vier Wänden. Da werden Zehntausende Euro quasi verschenkt. Das sollten Sie sich nicht entgehen lassen.“ Zu guter Letzt empfiehlt Bernd Meier: „Lassen Sie sich persönlich beraten. Im Gespräch beant- worten meine Kollegen und ich Ihnen alle Fragen, zum Beispiel ‚Wie lange sollte ich mir die Zinsen sichern?‘ oder ‚Wie hoch sollte meine Rate sein?‘. So finden Sie garantiert das beste Finanzierungsangebot.“ www.huettig-rompf.de

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