04/24 BAD AACHEN | 43 MOBILITÄT-SPEZIAL FAMILIENUNTERNEHMEN AM PULS DER ZEIT 40 JAHRE: GOTTSCHALK Gibts nicht, gibt es bei Gottschalk nicht. Und das in diesem Jahr seit genau 40 Jahren! Zum Jubiläum hat das Unternehmen nicht nur sein Logo aufgepeppt, sondern auch die Werkstatt erneuert. Täglich stellen sich Gründer Wilfried Gottschalk und seine Tochter Nina Schiffers als Geschäftsführer der Herausforderung, als freie Werkstatt alle Kunden bedienen und zufriedenstellen zu können. Mit Erfolg! Auf 8000 Quadratmetern umfasst das Angebot alles, was eine wahre Meisterwerkstatt mit Lack- und Karosseriearbeiten sowie jeglichem Service für Pkw, Kleintransporter und Wohnmobile braucht. Dank sieben Meistern und 35 Fachkräften ist eine zügige Abwicklung sicher – mit uneingeschränkter Werksgarantie! Bei Gottschalk sind alle Abläufe längst digitalisiert. Jedes Fahrzeug erhält eine computergesteuerte Eingangsdiagnose seines Schadens. So können auch Glasschäden (WSS) verkehrssicher repariert werden. Als zertifizierte Fachwerkstatt für E-Fahrzeuge ist Gottschalk zudem voll am Puls der Zeit. Wer sich über den winzigen Kratzer ärgert, die große Instandsetzung aber scheut, dem bietet sich eine Smart-Repair an. Zum perfekten Service gehört seit jeher aber auch der Slogan: morgens gebracht – abends gemacht! Zügig, pünktlich und mit einem eigenen Hol- und Bringdienst sowie alternativ mit 15 Werkstattersatzwagen gewährleistet Gottschalk seinen Kunden größtmögliche Mobilität. Angeboten werden zudem eine tägliche HU/AU und ein Reifendienst mit Einlagerung – praktisch für den Wechsel nach Ostern! Bei Gottschalk geht tatsächlich alles – täglich und für jeden Anspruch seit 40 Jahren! www.gottschalk-aachen.de Ihr Ansprechpartner für Verkehrsrecht: Achim Delheid Telefon: 0241 946 68 0 | E-Mail: kanzlei@delheid.de | www.delheid.de Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht Recht vielfältig, Beratung spezialisiert - Mit 24 Anwälten und 22 Fachanwaltschaften an Ihrer Seite. GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNGEN PRÜFEN LASSEN RECHTSTIPP: BLITZSCHNELLER RAT Es hat geknallt. Und was dann? Keine Frage, die Abwicklung nach einem Verkehrsunfall gehört in die Hände eines Fachanwalts. Viele Mandanten wissen bereits, dass durch dessen Kompetenz der Schaden für sie so ausgeglichen wird, wie es das Gesetz vorsieht. Wie sieht es aber aus, wenn es geblitzt hat? „Die meisten Messverfahren für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr sind standardisiert und somit nur angreifbar, wenn konkrete Fehler vorliegen“, weiß Achim Delheid, Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC-Vertragsanwalt. Diese aufzuzeigen, sei Sache des Verteidigers. Dafür müssten diesem sämtliche Daten, die zu der Messung geführt haben, zur Verfügung gestellt werden. „In der Vergangenheit sind die Daten oft zurückgehalten worden“, weiß Delheid, der erfreut ist, dass der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, dies als Blockade, die dem Grundsatz des fairen Verfahrens widerspreche, bewertet hat. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung bestätigt: Daten, die vorhanden und für die Überprüfung notwendig sind, müssen zur Verfügung gestellt werden. Die Hersteller allerdings haben bereits darauf reagiert: Viele Geräte löschen die sogenannten Rohmessdaten, sobald die Berechnung abgeschlossen ist. „Ob dies tatsächlich dem Grundsatz des fairen Verfahrens entsprechen kann, hat das Bundesverfassungsgericht leider nicht untersucht“, moniert Achim Delheid, der die Entwicklung nun abwarten will. Fest steht im Fall der Fälle – egal, ob es geknallt oder geblitzt hat –, der Fachanwalt bleibt der erste Ansprechpartner. Telefon: 0241/946680 · www.delheid.de
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