07/24 BAD AACHEN | 5 MOBILITÄT JURISTISCHE KOMPETENZ DURCH SPEZIALISIERUNG 23 RECHTSANWÄLTE · 21 FACHANWALTSCHAFTEN Unser Kompetenz-Team Arbeitsrecht Friedrichstraße 17-19 · 52070 Aachen tel +49.(0)241.946 68-0 · www.delheid.de Dr. Johannes Delheid Fachanwalt für Arbeitsrecht Lehrbeauftragter für Gesellschaftsrecht an der KatHO NRW Günter Stieldorf Fachanwalt für Arbeitsrecht Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der KatHO NRW Frank Gävert Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Sozialrecht Fachanwalt für Medizinrecht Christian Deutz Fachanwalt für Arbeitsrecht BERATUNG UND PROZESSVERTRETUNG · RECHT DER VORSTÄNDE UND GESCHÄFTSFÜHRER SOZIALPLÄNE · BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT KIRCHLICHES ARBEITSRECHT Mobile Vernunft: Das kommende Bürgerbegehren stellt nur drei Forderungen. Erstens: „Die derzeitige Leistungsfähigkeit der Radialen (Ein- und Ausfallstraßen), Roermonder-, Krefelder-, Jülicher-, Lütticher-, Eupener-, Vaalser-, Monschauer- und Trierer Straße, bis zu ihrem jeweiligen Ende für den MIV (motorisierten Individualverkehr) erhalten.“ Der Bürgerverein hält alle laufenden und startenden Markierungsarbeiten, die eine Änderung der Fahrbahnaufteilung auslösen, für unzulässig. Zweitens: „Keine zusätzlichen als die bisher umgesetzten bzw. beschlossenen Unterbrechungen des Graben- und Alleenrings, keine Schleifenlösungen.“ Das heißt nach dem Verständnis des Bürgervereins: Nur die Unterbrechung des Grabenrings für den Autoverkehr am Friedrich-Wilhelm-Platz bliebe bestehen. Es dürften keine weiteren Lenkungspunkte – d. h. Durchfahrtsperren auf dem Grabenring (etwa zwischen Karlsgraben und Löhergraben, auf der Peterstraße, am Alexianergraben und Hirschgraben) verwirklicht werden. Drittens: „Unverzügliche Öffnung von Templergraben und Annuntiatenbach.“ Aktuell verhindert dort die halbrunde Pollerreihe das Durchfahren, das auch gemäß der Beschilderung für Autos, Motorräder und Lkw untersagt ist. Demnächst soll die Linie 4 der ASEAG am Annuntiatenbach wieder auf ihrer früheren Regelroute als einzige ÖPNV-Linie in Marktnähe und damit in den inneren Grabenring fahren kann. Nachfolgend will die Stadt hier versenkbare Poller einbauen. Dies kann aber erst politisch entschieden werden, wenn das beabsichtigte Bürgerbegehren – positiv oder negativ – zu Ende geführt worden ist. Zuvor sind der Stadt wegen des angemeldeten Bürgerbegehrens der Mobilen Vernunft die Hände gebunden. Die Abgrenzung Einer der Hauptunterschiede zwischen Radentscheid und Bürgerverein Mobile Vernunft ist (abgesehen von den konträren inhaltlichen Forderungen), dass sich die Radlobbyisten in einem initiierenden Bürgerbegehren für eine Thematik eingesetzt haben, um die sich der Stadtrat zuvor noch nicht gekümmert hatte – also etwa die Einrichtung von geschützten und 2,30 Meter breiten Radwegen. Dass dadurch Parkplätze und Autofahrspuren gestrichen werden, ist hier eher eine – wenn auch aus Radlobbyperspektive nicht unerwünschte – Begleiterscheinung der bindenden Zielvorgaben. Für solch ein initiierendes Begehren wird in Deutschland bis zu einem Jahr Zeit für die Unterschriftensammlung eingeräumt. Die Mobile Vernunft formuliert hingegen auch Forderungen, die bestehende Verkehrsregelungen – etwa die Autosperren am Templergraben und Annuntiatenbach – wieder aufheben möchten. Sie wollen diese politischen Beschlüsse kassieren; solch ein Bürgerbegehren bezeichnet man als kassatorisch. Hier bleiben ab Fristbeginn nur acht Wochen Zeit. Die drei Forderungen von Mobile Vernunft sind eine Mischform aus initiierenden und kassatorischen Anliegen. Wann genau das Bürgerbegehren startet und die Unterschriftenlisten in Geschäften, Gastronomiebetrieben, Praxen und an anderen Orten ausliegen, ist noch nicht bekannt. Beide Bürgerinitiativen nehmen für sich in Anspruch, den öffentlichen Verkehrsraum gerechter aufteilen zu wollen. Die Radfahrliga stellt dabei die Themen Stadtklima, Umwelt, Sicherheit und Aufenthaltsqualität in den Vordergrund und will vor allem Pkw zugunsten der Zweiräder reduzieren. Die Autokampagne sieht hingegen vor allem in der konsequenten Umsetzung des Radentscheids „ideologisch begründete Schikanen für den motorisierten Individualverkehr“. Die „Stau- und Sperrpolitik von leitenden Mitarbeiterinnen der Verwaltung und von Grün/Rot schadet in zunehmendem Maße unserer Heimatstadt Aachen“, schreibt der Verein auf seiner Website. Besonders der Einzelhandel leide darunter, man wehre sich gegen „mobilitäts- und autofeindliche Politik“, heißt es dort. Man kämpfe für eine Mobilitätspolitik, die „alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt, ohne jede ideologische Bevormundung behandelt“. Wie das Bürgerbegehren ausgeht, ist offen. Gelingt die Stimmensammlung, kann der Stadtrat die Umsetzung der drei Forderungen trotzdem ablehnen. Dann müsste die Stadt zu dem Anliegen einen Bürgerentscheid – ähnlich wie eine Kommunalwahl – organisieren und finanzieren. Dessen Votum würde dann (wie beim Bauhaus Europa 2006) bindend sein. Dass damit die verhärteten Fronten zwischen Radentscheid und Mobile Vernunft aufgelöst sein würden, darf bezweifelt werden. Es stehen harte Auseinandersetzungen zur Mobilitätspolitik in Aachen an. hw www.radentscheid-aachen.de · www.mobile-vernunft.com MOBILITÄTSKONZEPT DER STADT Mit einem Ratsantrag der Fraktionen Grüne, SPD, Die Linke und Die Zukunft vom 9. Dezember 2020 wurde die Verwaltung beauftragt, den Verkehr in der Aachener Innenstadt neu zu organisieren. Wer sich über die Innenstadtmobilität für morgen informieren möchte, dem steht eine interaktive Website zur Verfügung (s. Link). BAD AACHEN hat zu diesem Thema in der Aprilausgabe 2024 berichtet, der QR-Code führt direkt dorthin. innenstadt-morgen.de/mobilitaet/ www.bad-aachen.net
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