50 RAD IM ALLTAG Helm- & Kennzeichenpflicht? Führerschein? Für NRW-Innenminister Herbert Reul gibt es drei „Sorgenkinder“ im nordrhein-westfälischen Straßenverkehr, die „E-Scooter-Fahrer, die PedelecFahrer und die Raser bei illegalen Autorennen“. Im Zusammenhang mit den Unfallzahlen kommen zunehmend auch Forderungen nach weiterer Reglementierung – analog zu den Regeln für schnelle S-Pedelecs (bis 40 km/h) oder Mofas auf. „Hierbei sollten auch Sicherheitsaspekte wie Radverkehrskontrollen, Helmpflicht und Tempolimit für Pedelecs ohne ideologische Scheuklappen erörtert werden“, fordern zwei AfD-Abgeordnete im Düsseldorfer Landtag (Drucksache 18/3867). Nach Auffassung des ADFC ist das der falsche Ansatz. Und das sehen nicht nur wir so: „Sicherlich könnte durch das Tragen eines Helmes im Falle eines Unfalls das Risiko von Kopfverletzungen, insbesondere auch schweren Hirnverletzungen, deutlich minimiert werden. Andererseits wäre bei einer Helmpflicht für Radfahrer zu befürchten, dass sich weniger Menschen für das Fahren mit einem Pedelec entscheiden und viele wieder auf Kraftfahrzeuge umsteigen“, so die Hamburger Verkehrsjuristin Daniela Mielchen im Gespräch mit der Zeitschrift auto motor und sport (23/2022). Auch die Einstufung von Pedelecs in die Kategorie Fahrrad befürwortet sie. 1,1 Promille für Radler? Die Fachanwältin für Verkehrsrecht hält „die Absenkung der Promillegrenze auf 1,1 für Radfahrer nicht für zielführend, da sich Verkehrsteilnehmer dann wieder eher für das Auto und gegen das Fahrrad entscheiden könnten.“ Aktuell liegt die Grenze bei Radfahrern bei 1,6 Promille, weil von Radfahrern nicht so eine hohe Gefährdung ausgeht. Das ist nur logisch: Die kinetische Energie, die bei einem Unfall freigesetzt wird, bestimmt sich aus der Multiplikation von Masse und Geschwindigkeit. Da geht von Radfahrern deutlich weniger Gefahr aus als von Autofahrenden. Allerdings fordert der ADFC eine Absenkung der Promillegrenze. „Der Gesetzgeber sollte auch für Radfahrende einen zusätzlichen Gefahrengrenzwert von 1,1 Promille als Bußgeldtatbestand in das Straßenverkehrsgesetz aufnehmen, der sich an den bestehenden Promillegrenzen und an der geringeren Gefahr durch Radfahrende orientiert.“ Eine völlige Gleichsetzung von Auto- und Radfahrenden hält der ADFC für nicht gerechtfertigt, denn die gesetzlichen Alkoholgrenzwerte orientieren sich an der Gefährdung; zum Beispiel 0,0 Promille beim Fahren von Taxis, Linienbussen und Gefahrguttransporten. Aber mit mehr als 1 Promille wird das Radfahren deutlich gefährlicher. Von den alkoholisierten Radfahrenden verunglücken 83 Prozent mit 1,1 Promille oder mehr. Verkehrsmedizinische Untersuchungen zeigten eine deutlich gesteigerte Fahrunsicherheit über 1 Promille. Verkehrsgerichtstag für ADFC-Vorschlag Dieser Vorschlag hat auch beim jährlichen Verkehrsgerichtstag viel Zustimmung gefunden. In den Empfehlungen seines Arbeitskreises heißt es: „Neueste rechtsmedizinische Untersuchungen haben gezeigt, dass bei Fahrradfahrenden im Bereich von 0,8 bis 1,1 Promille eine signifikante Zunahme von „groben“ Fahrfehlern auftritt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Arbeitskreis dem Gesetzgeber die Schaffung eines Bußgeldtatbestandes, wie er in §24a StVG (0,5-Promille-Grenze) für Kraftfahrzeugführer vorhanden ist, für Fahrradfahrer aber bislang fehlt. Eine deutliche Mehrheit des Arbeitskreises spricht sich nach bisher vorliegenden Erkenntnissen für einen Bußgeldtatbestand mit einem gesetzlichen Grenzwert von 1,1 Promille aus.“ Bernhard Meier Socialmedia: Ich bin dabei Unser Socialmedia-Team, das die Kanäle Facebook, Twitter und Instragram bespielt, braucht Verstärkung. Wir wollen unsere Aktivitäten ausbauen. Jeden Kanal wollen wir mit eigenen Inhalten versorgen und die jeweiligen Zielgruppen ansprechen. Lust, uns in einem quirligen Team zu unterstützen und neue Ideen und Anregungen mitzubringen? Natürlich sind auch junge Leute mit ihren anderen Blickwinkeln herzlichen willkommen. Schreiben Sie an: Axel Mörer, socialmedia@adfc-bonn.de
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