10 VERKEHRSPOLITIK Neues Straßenverkehrsgesetz muss her Vom Autogesetz zum Mobilitätsgesetz fehlt noch viel Wer auf www.gesetze-im-internet.de, einem Service des Bundesministeriums, nach dem geltenden Straßenverkehrsgesetz sucht, wird sich wundern. Steht dort doch in der dritten Zeile: „Ausfertigungsdatum: 03.05.1909“. 1909, da regierte Kaiser Wilhelm II. als Deutscher Kaiser und König von Preußen. Tatsächlich, der Vorläufer des Straßenverkehrsgesetzes wurde in Deutschlands Kaiserzeit erlassen. Das „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ vom 3. Mai 1909 sollte vor allem die Haftung bei Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen regeln, die mit Zunahme der Motorisierung immer dringlicher wurde. Rund 30.000 Pkw und 20.000 Motorräder im Deutschen Reich verlangten nach gesetzlichen Regelungen. 1909, das nur am Rande, fand übrigens auch das erste Sechstagerennen als Radsportereignis in Berlin statt. Dass das Kaiserreich kein Gesetz für den gesamten Straßenverkehr erlassen konnte, war kein böser Wille, sondern lag an der Zuständigkeit der Länder für den nichtmotorisierten Straßenverkehr, die bis Ende der 1920er Jahre zum Beispiel die Ausstattung der Fahrräder unterschiedlich regelten. Das änderte sich erst mit der „Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ 1933. Dieses „Kraftfahrzeuggesetz“ wurde am 23. Januar 1953 inhaltlich unverändert als Straßenverkehrsgesetz (StVG) der Bundesrepublik verkündet. Noch immer beginnt es – trotz zahlreicher Änderungen – in § 1 mit „Kraftfahrzeuge…“ und ist bis heute die gesetzliche Grundlage für viele weitere Regelungen wie die StraßenverkehrsOrdnung (StVO), die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwVStVO), die Fahrerlaubnisverordnung (FeV), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Ein Verkehr auf dem Bonner Marktplatz, vermutlich in den 1920er oder 30er Jahren: Aus der Kaiserzeit stammt noch das heute gültige Straßenverkehrsgesetz.
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