12 unter dem Vorbehalt, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs immer zu berücksichtigen sind. Die Sicherheit darf aus Sicht des ADFC selbstverständlich nicht leiden, sie müsste durch die Aufnahme der „Vision Zero“ sogar Vorrang erhalten. Aber die Leichtigkeit des Verkehrs begünstigt faktisch die stärkeren und schnelleren Fahrzeuge und verträgt sich nur schlecht mit den neuen Zielen, die vom Grundgesetz legitimiert sind, wie der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit. ? Können deutsche Kommunen künftig den öffentlichen Raum großzügig neu verteilen, so wie Kopenhagen und Amsterdam das gemacht haben, so wie Barcelona, London und Paris das gerade machen, oder Tempo 30 auf Hauptstraßen anordnen? ! Die geplante Ergänzung der StVO würde die Umverteilung von Flächen zugunsten des Rad- und Fußverkehrs einfacher machen, besonders dann, wenn der Vorbehalt der „Leichtigkeit des Verkehrs“ gestrichen wird. Tempo 30 wird nur punktuell erleichtert, durch Erweiterung des Ausnahmenkatalogs der sensiblen Einrichtungen um Zebrastreifen, Spielplätze und „hochfrequentierte Schulwege“. Viele Forderungen aus dem Gute-Straßen-für-alle-Gesetz des ADFC bleiben unerfüllt, darunter die nach mehr Tempo 30 innerorts, die von mehr als 700 Städten und Gemeinden geteilt wird. ? Der Gesetzentwurf geht jetzt in den Bundestag. Wir haben kürzlich häufig gehört, dass kein Gesetz so in den Bundestag geht, wie es herauskommt. Kann es noch Verbesserungen geben? ! Selbstverständlich wird der ADFC im Verkehrsausschuss des Bundestags auf Verbesserungen hinwirken. Wir hören aber einzelne Stimmen aus dem Regierungslager, denen die Veränderungen am hergebrachten Straßenverkehrsrecht bereits zu weit gehen. Auch der Bundesrat muss noch zustimmen. Ich kann mich an keine StVO-Novelle ohne Änderungen durch den Bundesrat erinnern. ? Der ADFC hat ja mit der Kampagne RADvolution für ein besseres Straßenverkehrsrecht die Backen ganz schön aufgeblasen. Was dürfen wir erwarten? ! Nach der parlamentarischen Sommerpause kann das Gesetzgebungsverfahren zum StVG sehr schnell anlaufen. Parallel wird die StVO-Änderung vorangetrieben. Die Bundesgeschäftsstelle wird die Landesverkehrsministerien mobilisieren und zu örtlichen Aktivitäten aufrufen. Die Aktiven in den Städten und Gemeinden sind auch später noch gefragt, wenn es um die Anwendung der neuen StVO geht und bisher Versäumtes nachgeholt werden kann. Der Wille zur Verkehrswende in Kommunalpolitik und -verwaltung reichte bisher allein nicht aus, er darf aber auch künftig nicht fehlen und muss weiter unterstützt werden. Mit Roland Huhn sprach Bernhard Meier VERKEHRSPOLITIK Viva la RADvolution! „Die Wissenschaftler:innen haben den Klimawandel nur verschieden erklärt, es kommt aber darauf an, ihn zu stoppen.“ Einer der vielen Sätze, die Karl Marx so nie gesagt hat, aber bestimmt nur aus Mangel an Gelegenheit. Mit der RADvolution hat der ADFC pünktlich zum Weltfahrradtag eine bundesweite Kampagne für eine Verkehrswende gestartet, die das Fahrrad in den Mittelpunkt der Verkehrspolitik rückt. Wenn man den Klimawandel ernst nimmt, darf Verkehrsplanung nicht länger vor allem Planung für den Autoverkehr bedeuten. Die RADvolution wirbt für mehr Platz für Fahrräder, für mehr Sicherheit für Radfahrende auf den Straßen – und für ein mutiges, neues Straßenverkehrsrecht! Viele Ortsverbände haben für die folgenden Wochen Fahrraddemos, Sternfahrten, Infostände, parlamentarische Veranstaltungen oder andere Aktionen geplant. Aber auch außerhalb dieser Aktion können einzelne Mitglieder die RADvolution unterstützen, indem sie zum Beispiel bei Freund:innen, Bekannten, Kolleg:innen, Nachbarn und andere für eine ADFC-Mitgliedschaft werben – denn auch über mehr ADFC-Mitglieder bekommt die RADvolution ordentlich Rückenwind! Gisela Zimmermann
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