Rückenwind 01/2024

65 AUS DEN ORTSGRUPPEN RHEINBACH Nach dem Start des 2019 vom ADFC initiierten Bürgerbegehrens „Die Blauen Straßen von Rheinbach“ wurde das vom Stadtrat beschlossene Konzept zunächst von Land und Kreis abgelehnt, aber die Stadtverwaltung entwickelte daraufhin in Rekordgeschwindigkeit das „Zukunftsorientierte Radverkehrsnetz“. Dessen Kernstück ist der 5,5 km lange Radroutenring einschließlich der inneren Nord-Süd-Achse. Stück für Stück wird das nun umgesetzt, die Fahrradstraßen sind dafür sichtbarer Ausdruck. Eine durchgehende und klare Beschilderung wie beim NRW-Radverkehrsnetz soll in den nächsten Monaten folgen. Autoverkehr nur für Anlieger! Die große Überraschung war, dass der KfzVerkehr in den Fahrradstraßen nur für Anlieger freigegeben wurde. Die Straßen wurden bislang von Anwohnerinnen und Anwohnern der Querstraßen zur Durchfahrt genutzt, sowie von Gewerbetreibenden und Einpendlern. Durchgangsverkehr ist nun verboten, es müssen teils sehr große Umwege gefahren werden. Eine Informations- und Werbekampagne gab es vorher nicht. Verständnis und Akzeptanz der Autofahrer*innen für die plötzlichen Durchfahrtsverbote sind eher gering. Da die Polizei zunächst die Einhaltung der neuen Regel nicht kontrollierte, wurde das Durchfahrtsverbot bislang vielfach ignoriert. Wie der General-Anzeiger am 30. Oktober berichtete, hat sich das inzwischen geändert – Nichtanlieger zahlen. Nach Zählungen des ADFC sind deutlich über 80 % des Kfz-Verkehrs in den neuen Fahrradstraßen unerlaubter Durchgangsverkehr. FDP und CDU wollen die Durchfahrtsverbote wieder aufheben. Der ADFC bedauert, dass es jetzt in Rheinbach bei der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes erstmals zu einer direkten Konfrontation mit dem Autoverkehr gekommen ist. Bislang wurde eine konsequente funktionale Trennung von Hauptstrecken des Rad- und Autoverkehrs verfolgt, ohne Verdrängung des letzteren. So verlaufen Radroutenring und Nord-Süd-Achse auf insgesamt 7 km abseits der Hauptverkehrsstraßen. Es gibt nur wenige Meter Mischverkehr mit den Autos im Kreiselbereich, die derzeit auf Grund der baulichen Verhältnisse nicht vermeidbar sind. Es wäre schon viel gewonnen, wenn jetzt in den Fahrradstraßen der Vorrang des Radverkehrs akzeptiert und tatsächlich nicht schneller als 30 km/h gefahren wird. Demgegenüber ist ein Durchfahrtsverbot dem ADFC in Rheinbach weniger wichtig. Verkehrspolitisch sind die Fahrradstraßen in erster Linie ein sichtbares und einladendes Angebot für die große Gruppe der Menschen, die bis heute kaum oder noch nicht das Rad benutzt, sondern auch kurze Strecken in der Stadt eher mit dem Auto zurücklegt. Der ADFC in Rheinbach will den Autofahrerinnen und Autofahrern nicht gezielt Fahrmöglichkeiten wegnehmen, sondern – ohne direkte Konfrontation mit dem Autoverkehr – die vorhandenen Möglichkeiten nutzen, den Menschen sichtbare und gefühlt möglichst sichere und attraktive Straßen und Wege zum Radfahren anzubieten, und so dazu einladen, für kurze Wege in der Stadt mehr das Rad anstatt das Auto zu nutzen. Georg Wilmers Foto und Bericht: Juliane Hornstein für GA Stau und eilige Wendemanöver der „Sünder“ vor den Kontrollen

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