Rückenwind 02/2025

62 AUS DEM ADFC MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2025 Mitgliederversammlung 2025 Liebe ADFC-Mitglieder! zur Mitgliederversammlung 2025 des ADFC Bonn/Rhein-Sieg e.V. laden wir Euch herzlich ein: Termin: Donnerstag, den 20. März 2025 um 18:00 Uhr Ort: Evangelische Studierendengemeinde (ESG), Königstraße 88, 53115 Bonn Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Tagesordnung 2. Erneute Beschlussfassung über die in der Mitgliederversammlung am 15.03.2023 beschlossenen Satzungsänderungen zur Einführung einer Präambel und zu den §§ 1-12 der Satzung vom 31.03.2015. Dieser TOP wird vorsorglich aufgenommen. Das Amtsgericht Bonn hat die Beschwerde eines Mitglieds gegen die Satzung vom 15.3.2023 durch Beschluss vom 20.12.2024 zurückgewiesen. Dieser Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Sollte bis zur Mitgliederversammlung keine endgültige gerichtliche Entscheidung vorliegen, die die Wirksamkeit der Satzung in der Fassung vom 15.3. 2023 bestätigt, soll sie nochmals zur Abstimmung gestellt werden. 3. Satzungsänderungen zu der unter TOP 2 erneut beschlossenen Satzung in der Fassung vom 15.03.2023. Diese betreffen die Präambel sowie die §§ 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9. Es handelt sich überwiegend um redaktionelle Änderungen und Korrekturen. 4. Rechenschaftsbericht für das Jahr 2024. 5. Kassenbericht für das Jahr 2024. 6. Bericht der Kassenprüfenden. 7. Entlastung des Vorstandes. 8. Vorstellung des Haushaltsplans für das Jahr 2025 und Beschlussfassung darüber. 9. Bericht zum Stand Radschnellweg und Planfeststellung A565 (Tausendfüßler). 10. Wahl eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin für den Vorstandsbereich Touren. 11. Wahl von Kassenprüfenden für die Jahre 2025 und 2026. 12. Wahl der Delegierten zur Landesversammlung des ADFC-NRW am 5. 4.25 in Aachen. 13. Wahl von Kandidat:innnen zur 45. ADFC Bundeshauptversammlung am 15. und 16.11.2025 in Berlin. 14. Beratung fristgerecht, schriftlich eingereichter Anträge. 15. Verschiedenes. Anträge zur Mitgliederversammlung sind zu richten an vorstand@adfc-bonn.de. Nach §8(4) unserer Satzung sind antragsberechtigt alle Mitglieder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich mit Begründung mindestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung, also bis zum 6. März 2025, bei einem der beiden Vorsitzenden eingegangen sein. Verspätete Anträge bedürfen der Zulassung der Mitgliederversammlung.

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