04/23 BAD AACHEN | 47 MOBILITÄT RECHTSTIPP: KEINEN UNFALL OHNE ANWALT ABWICKELN Professionelles Schadensmanagement nach einem Verkehrsunfall spart Nerven, Zeit und Geld. Auch bei anscheinend eindeutigem Hergang ergeben sich während der Schadensabwicklung oft Schwierigkeiten. Geschädigte müssen herausfinden, wo sie Ansprüche geltend machen können. Selbst wenn sich der Versicherer des Unfallgegners von sich aus meldet, geschieht das im Eigeninteresse, um den Erstattungsaufwand möglichst gering zu halten. Versicherer versuchen häufig, Geschädigte auf eigene Regulierungspartner zu verweisen. Dabei steht allein den Geschädigten die Dispositionsbefugnis über die Kompensation ihrer Schäden zu. Auch Anwaltskosten erstattungsfähig Anwaltliche Hilfe stellt bei der Schadensabwicklung das Interesse der Geschädigten in den Mittelpunkt. Eine rein aus der Geschädigtenperspektive erfolgende Beratung klärt Schadensersatzansprüche, Reparaturaufwand, Kauf oder Anmietung eines Ersatzfahrzeugs, die Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens, Erstattungen von Nutzungsausfallschäden. Das gilt erst recht, wenn nicht nur Blechschaden entstanden ist, sondern auch Verletzungen eingeRechtsanwalt Dr. Frank Neuß treten sind. Die durch anwaltliche Hilfe entstehenden Kosten gehören zum erstattungspflichtigen Schaden. Rechtsanwalt Dr. Frank Neuß, geschäftsführender Partner bei Stein & Partner Rechtsanwälte, erklärt: „Wir beurteilen die Haftungssituation, holen erforderlichenfalls für die Schadensregulierung Ermittlungsakten der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ein, die man ohne anwaltliche Vertretung gar nicht einsehen kann. Wir werten Gutachten aus, machen für Geschädigte bestmöglich sämtliche Ansprüche geltend und führen die streitige Korrespondenz mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung. Häufig kann die Bearbeitung eines Schadensfalls dabei sogar ohne Terminvereinbarung auch einfach spontan telefonisch besprochen werden.“ Schadensersatz geltend machen Vielfach kommt es bei nicht ganz eindeutigen Verkehrsunfällen zum Streit über die Verursachung. Regelmäßig wird nach der Unfallaufnahme von der Polizei eine Anzeige an das Ordnungsamt geschrieben. Gerade in solchen Fällen kann mit anwaltlicher Hilfe von vornherein die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen mit der Verteidigung im Bußgeldverfahren koordiniert werden. Wenn eine entsprechende Rechtsschutzversicherung besteht, verbleiben für die Verteidigung gegen Bußgelder und Punkte auch keine Kosten. Telefon 0241/51055222 · www.steinundpartner.de
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