BAD AACHEN 06-2024

18 | BAD AACHEN 06/24 EUROPAWAHL 2024 Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre gewählt und zählt aktuell 705 Abgeordnete, davon 96 aus Deutschland (13,62 Prozent). Damit entfallen auf Deutschland die meisten Mandate im Vergleich zu allen 27 EU-Mitgliedsstaaten. Den kleinsten Anteil erreichen dabei Luxemburg, Malta und Zypern mit jeweils nur sechs Abgeordneten. Wann wird gewählt? Vom 6. bis zum 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat als Wahltermin in Deutschland Sonntag, 9. Juni, bestimmt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auch eine Briefwahl ist möglich (s. S. 19). Europas Zukunft gestalten Europawahl 9. Juni Am Sonntag, 9. Juni, wählen die Bürgerinnen und Bürger der EU zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Selten war es so wichtig, die Richtung mitzubestimmen. BAD AACHEN sagt, wie’s geht. Wer darf wählen? Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem der anderen 27 EU-Mitgliedstaaten wohnen oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch im übrigen Ausland lebende 16-jährige Deutsche wahlberechtigt sein. Darüber hinaus sind Staatsangehörige der EU- Mitgliedstaaten (Unionsbürger), sofern sie in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten, grundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt wie Deutsche. Wie wird gewählt? Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Etwa vier bis sechs Wochen vor der Wahl versenden die Gemeindebehörden die Benachrichtigungen, die spätestens am 21. Tag vor der Wahl vorliegen müssen. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich von daher unbedingt mit der zuständigen Gemeinde in Verbindung setzen. Jede Wählerin bzw. jeder Wähler hat nur eine Stimme, die sie/er einer bestimmten Liste geben kann. Wahlkreise, in denen Kandidaten direkt gewählt werden könnten, gibt es bei der Europawahl nicht. Die auf Deutschland entfallenden 96 Mandate werden auf die Listen gemäß den von ihnen errungenen Stimmen verteilt. Es handelt sich folglich um eine reine Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen in Europa.

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