103 • Karl Dierkes SAC (1994 – 1998), geb. 8.12. 1923 in Ibbenbüren, geweiht 27.7. 1952, Vinzenz-Pallotti-Kolleg, 53359 Rheinbach, Pallottistraße 1 • Axel Spiller (seit 1999 auch Pfarrer von Kirchsahr), geb. 20.12. 1965 in Koblenz, Priesterweihe 1992, 1992 – 1995 Kaplan in Völklingen und Luisenthal, 19951998 Vikar in Neuwied-Gladbach und Heimbach-Weis, seit September 1998 Pfarrer von Altenahr, seit Januar 2003 Dechant des Dekanates Altenahr (seit 2004 Dekanat Ahr-Eifel) Eine geregelte Besoldung der Pfarrer entwickelte sich erst im Verlauf des 19. Jahrhunderts. Die Pfarrer bestritten ihren Unterhalt vielmehr aus den bei geistlichen oder kirchenrechtlichen Handlungen erhobenen Stolgebühren, aus Stiftungen, vor allem aber aus den ihnen zugewiesenen landwirtschaftlichen Einkünften. Diese, Wittum oder Widum genannten Einkünfte bestanden aus den von den Bauern als Naturalabgabe von allem nutzbaren Boden innerhalb des Pfarrbezirks zu entrichtenden Zehnten, vor allem aber aus den Erträgen der zur Pfarrkirche gehörenden Ländereien. Sie werden zum ersten Mal als „des Pastors Landt“ und „Pastors Länderey“ in der Grenzbeschreibung von 1576 ausführlich beschrieben.151 Um 1660 standen dem Pfarrer ein etwa 0,8 Morgen großer Garten hinter dem Pfarrhaus, 10,5 Morgen Ackerland und 1,5 Morgen Wiesen zur Verfügung. Äcker und Wiesen lagen in der Nähe der Kapelle „Auf Seeligen“. Dies belegt der Eintrag „Pastors Landt genanth Mullenthal“ in einem Lageplan der Stiftsländereien.152 Der Dekan des Stifts Münstereifel, Johann Josef Calenberg, hatte die Skizze zwischen 1748 und 1750 anfertigen lassen. Der Zehnt hatte nach einem Bericht aus dem Jahre 1726153 der Pfarrei bis zur Abtrennung der Effelsberger Pfarre im Jahre 1694 jährlich insgesamt etwa 75 bis 80 Malter Roggen und 115 bis 120 Malter Hafer eingebracht. Davon stand dem Pfarrer die Hälfte zu. Von seinem Anteil hatte er allerdings den Zuchtstier zu unterhalten und dafür je 4 Malter Roggen und Hafer aufzubringen. Getreideabgaben wurden üblicherweise zu gleichen Teilen in Roggen und Hafer geleistet. Bei der Mengenangabe verzichtete man dann oft auf die Maßeinheit Malter. Ein Malter Roggen und ein Malter Hafer hießen kurz „ein Paar“. Nach 1694 gingen dem Pfarrer 4 Paar Roggen und Hafer an seinen Amtskollegen in Effelsberg verloren. Darunter befanden sich unter anderem die Einkünfte aus einem bis dahin der Pfarre gehörenden Hof, der seit 1694 dem Effelsberger Pfarrer als Pfarrhaus diente. Dem Pfarrer von Kirchsahr blieben 1726 schließlich nur noch 21 bis 26 Malter Roggen und 31 bis 36 Malter Hafer. Schultheiß und die Schöffen des weltlichen und geistlichen Gerichts stellten 1727 fest154, dass dem Pfarrer 29 Morgen Ackerland von überwiegend schlechter Qualität je 8 Malter Roggen und Hafer einbrachten. Vom Zehnten stand ihm der vierte Teil zu. Er machte 10 Paar Roggen und Hafer aus. Davon musste er allerdings wieder 7 bis 8 Reichstaler für die Haltung des Zuchtstiers und für die Einlagerung der Zehnten aufbringen. Weitere Einkünfte erzielte der Pfarrer aus dem Klausenzehnt (Clausen Zehendt). Er brachte ihm je ein Malter Roggen und Hafer ein. Seinen Namen hatte die Abgabe von dem Wehr, mit dem der Mühlteich angestaut wurde. Der lokale Dialekt hat
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