107 In alter Zeit hatten die Stiftungen die materielle Grundlage des geistlichen und sozialen Lebens der Gemeinde gebildet. Bereits die Zeit der französischen Herrschaft hatte mit Geldentwertungen und hohen Abgabeforderungen vielen Stiftungen ein Ende bereitet. Bestehen konnten nur die, die sich auf Grundvermögen und die daraus erzielten regelmäßigen Pachteinnahmen stützten. Der geistige Anspruch der untergegangenen Stiftungen ließ sich aber nicht ohne weiteres aufheben. Priester, Küster und Chorleiter mussten sich mit einer geringeren Vergütung je Messe begnügen. Daher bemühte man sich schon im ausgehenden 19. Jahrhundert um eine Zusammenfassung von Stiftungen. Angesichts der sich schon zu Beginn des Ersten Weltkriegs abzeichnenden Folgen kam es 1915 zu einer erneuten Reduktion. Die Inflation der Nachkriegsjahre brachte bis Ende 1923 schließlich die vollständige Entwertung aller kapitalbasierten Stiftungen. Eine Neuordnung ließ die Stiftungen, wenn auch in stark reduzierter Form, seit April 1929 wiederaufleben. Den Vermächtnissen der alten Stifter wurde nach Abschluss der inflationsbereinigten Neubewertung seit 1938 durch die Nennung der Namen aller Stifter in sechs jährlich gefeierten Messen entsprochen. Mit der Währungsreform von 1948 erlebten die Stiftungen einen erneuten Einbruch.168 Visitationsprotokolle berichten über das Leben in der Pfarre In älterer Zeit hatten die Bischöfe die Gemeinden noch selbst regelmäßig besucht. Am Ende des 8. Jahrhunderts entwickelten sich daraus die Sendgerichte als Sonderform der kirchlichen Gerichtsbarkeit zur Überwachung der kirchlichen Disziplin.169 Bis zum 11. Jahrhundert waren diesen Gerichten Laien und Kleriker gleichermaßen unterworfen, danach beschränkten sich die Sendgerichte auf Laien, während gegen den Klerus auf der Diözesansynode verhandelt wurde. Die Gerichte tagten jährlich, zunächst noch unter dem Vorsitz des Bischofs, später eines von ihm beauftragten Richters (Archidiakon, Archipresbyter, Landdekan). Aus der Gemeinde ernannte, eidlich zur Anklage verpflichtete Sendschöffen brachten dem Gericht die Vergehen zur Kenntnis. Die Nachforschungen erstreckten sich auf Aberglauben, Unzucht, Ehebruch, Ehen unter Verwandten, auf das Verbot der Sonntagsarbeit und die Verweigerung der Zehnten, aber auch auf Kapitalverbrechen. Die verhängten Strafen bestanden in Bußwerken (Gebete, Wallfahrten, Fasten, Almosenspenden), wurden aber schon im 10. Jahrhundert in Geldzahlungen umgewandelt. Da sie dem Sendrichter zustanden, eröffnete sich die Möglichkeit einer missbräuchlichen Handhabung, die zusammen mit zunehmenden Kompetenzstreitigkeiten mit weltlichen Gerichten zum Niedergang der Sendgerichte führte. Die Reformbewegung nach dem Konzil von Trient (1545 – 1563) ersetzte sie durch eine neuere Form der Visitation. Zu einem wirksamen Mittel zur Kontrolle der Gemeinden und zur Beseitigung von Missständen in der Amts- und Lebensführung des Klerus entwickelten sich die Visitationen aber erst am Ende des 16. Jahrhunderts. Nach einer vorübergehenden Unterbrechung während des Dreißigjährigen Kriegs nahmen sie einen erneuten Aufschwung, richteten sich jetzt aber stärker auf die wirtschaftlichen Verhältnisse und die materielle Ausstattung der Kirchen. Im Verlauf des 18. Jahrhunderts wurden die Visitationen als Disziplinierungsmittel weitgehend überflüssig
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