123 Die Kölner Erzbischöfe werden Territorialherren Grundbesitz bringt Herrschaft Die mittelalterliche Gesellschaft war ein fest gefügtes System von Herrschaft, Abhängigkeit und Rangfolge. Jeder Mensch hatte in dieser weitgehend abgeschlossenen Welt seinen ihm von Geburt an zugewiesenen Platz. Einem sozialen Aufstieg waren enge Grenzen gesetzt. Soziale und materielle Sicherheit und Schutz vor gesellschaftlichem Abstieg, Armut und Not bot das System dagegen nicht. Alle Herrschaft gründete sich im Mittelalter auf Grundbesitz. Wer Land besaß, konnte es entweder selbst bewirtschaften oder einem anderen zur Nutzung überlassen. Es blieb dann aber nicht bei einem einfachen Pachtverhältnis. Der Pächter begab sich in ein Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Grundherrn. Dieser konnte Land vergeben oder entziehen, Schutz gewähren oder Gewalt ausüben. Im günstigen Fall bot er Schutz und gewährleistete Ordnung. Ihm blieb das letzte Wort in Streitfällen. Mit der Rechtsprechung übte er unmittelbar Herrschaft aus. An der Spitze der mittelalterlichen Herrschafts- und Sozialordnung stand der König, der seine Macht aus göttlichem Willen ableitete (Gottesgnadentum). Sein Herrschaftsanspruch erstreckte sich über das gesamte Reich. Grundlage seiner Macht war sein Grundbesitz. Er war der größte Grundbesitzer, denn nach dem Abzug der Römer war das frei gewordene Land der Krone zugefallen. Hohe geistliche und weltliche Fürsten bildeten seine Gefolgschaft, die in seinem Auftrag Herrschaft ausübten. Den ihnen übertragenen Grundbesitz gaben sie selbst wieder an ihre Dienstmannen oder an geistliche Institutionen weiter. Von diesen ging das Land an die freien und hörigen Bauern. Beide Seiten verband das Lehnswesen als komplexes System rechtlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeiten. Aus römischen Wurzeln und dem germanischen Gefolgschaftswesen hatte es sich unter den fränkischen Königen entwickelt. Das an den Vasallen (von lat. vassus, vasallus = Knecht) vergebene Land verpflichtete diesen zu Diensten, Treue und Gehorsam. Ein Eid verpflichtete ihn zu ideeller und materieller Unterstützung (Rat und Hilfe), während der Lehnsherr Schutz und Schirm versprach. Der Vasall behielt seine persönliche Freiheit. Der Eid begründete ein Bündnis zwischen gleichwertigen, wenn auch nicht gleichrangigen Personen. Die durch das Lehnswesen grob in vier Schichten geteilte Gesellschaft des Mittelalters lässt sich mit einer Pyramide vergleichen. Die Spitze Belehnung eines geistlichen Fürsten mit Zepter und eines weltlichen Fürsten mit Fahne Heidelberger Handschrift des Sachsenspiegels (um 1216 – 1220) Universitätsbibliothek Heidelberg, Cod. Pal. germ. 164, Bl. 005r.
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