133 rischen Stützpunkt zur Verfügung gestellt. Erzbischof Philipp von Heinsberg (1167 – 1191) hat sie schließlich um 1189 erworben.239 Der Erwerb von Burgen erfolgte meist in der Art, dass sich der Erzbischof die Lehnshoheit über eine Burg erkaufte, sie dann aber als Lehen in die Hand des Vorbesitzers zurückgab. Der Empfänger des Lehens hatte jetzt seinem Lehnsherrn als Vasall zu dienen, profitierte aber gleichzeitig von dessen gestiegener Machtposition. Er erhielt weitere Lehen und die in wirtschaftlicher Hinsicht besonders attraktiven, weil einträglichen Vogteien. Das neue Lehnsverhältnis hielt diesen Personenkreis jedoch nicht davon ab, den Aufbau eigener Territorien zu verfolgen. An der Südgrenze des Kölner Einflussbereichs traten vor allem die Grafen von Jülich als Konkurrenten der Erzbischöfe auf. In diesem Streit konnten kleinere Herrschaften wie Aremberg, Saffenburg, Gelsdorf, Olbrück, Herresbach (mit Heckenbach) und Lantershofen ihre Eigenständigkeit behaupten. Für Altenahr zeichnete sich aber bereits eine andere Entwicklung ab. Das Sahrbachtal als Teil des kurkölnischen Amts Altenahr240 Altenahr ging nach dem Tod des letzten Grafen von Are-Hochstaden 1246 ganz in den Besitz des Erzstifts über, nachdem dessen Bruder, der Kölner Erzbischof Konrad (1238 – 1261), seinen zweiten Bruder Friedrich (Propst von St. Mariengraden in Köln) zum Verzicht auf die Erbschaft hatte bewegen können.241 Zum Erbe gehörten die Burgen Are, Hardt und Hochstaden (bei Grevenbroich) und die Prümer Lehen, darunter auch Kirchsahr. Der mit Konrad eng verwandte Abt Gottfried von Prüm verzichtete 1247 in der Hoffnung auf eine Unterstützung gegen die Übergriffe des Trierer Erzbischofs auf seine Lehnshoheit über die wichtigen Vogteien in Ahrweiler, Münstereifel, Rheinbach und Wichterich.242 Sie wurden erzstiftisches Eigentum (Allod). Die Vogteien von Münstereifel, Effelsberg und Hümmel kamen damals dagegen 1265 nach längeren Auseinandersetzungen auf Dauer an eine Nebenlinie der Grafen von Jülich (Walram von Bergheim) und 1311/1312 an die Jülicher Hauptlinie selbst. Endgültig verzichtete der Kölner Erzbischof 1317 auf den Münstereifeler Güterkomplex. Im Verlaufe des 14. Jahrhunderts gliederten ihn die späteren Herzöge von Jülich als Amt Münstereifel in ihren Territorialverband ein. Kirchsahr blieb dagegen Teil des kurkölnischen Amts Altenahr, dessen Mittelpunkt die in den folgenden Jahren stark ausgebaute Burg bildete. Nach einer Amtsbeschreibung aus dem Jahre 1638 umfasste das Amt Altenahr243: • das Gericht Altenahr mit den Orten Altenahr, Altenburg, Kreuzberg und Reimerzhoven sowie den Höfen Burtscheid, Entelburg (wüst ca. 500 m nnw. Altenahr auf dem Rattenberg bei der vom dortigen Parkplatz über die B 257 führenden Fußgängerbrücke), Hengsberg (wüst, 1,4 km wsw. von Kreuzberg, auf der Südseite des Selbachsberges, s. u.) und dem Engelhäus er Hof (auch: Burg Olbrück (um 1725) Zeichnung von Renier Roidkin P.Clemen (HRSG.) Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz, 17,1,Abb. 238.
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