Enges Tal und weite Welt

134 Ingenhausen, Imbgenhausen, Imtgenhausen, wüst, 1 km wnw. von Kreuzberg im Sahrbachtal, nahe der Kreuzung von L 76 und K 31, s. u.), • das Gericht Brück mit den Orten Brück, Denn und Pützfeld, • die Unterherrschaft Burgsahr mit Freisheim und Teilen von Binzenbach, • die Unterherrschaft Kirchsahr mit Kirchsahr, dem anderen Teil Binzenbachs, Hürnig und Winnen, • die Unterherrschaft Lind, • Gericht Liers, • die Unterherrschaft Vischel mit den Orten Berg, Häselingen, Krälingen und Vellen, Vischel, dem Springhof, der Tungenburg und Gut Weißerath, • die Unterherrschaft Wensberg mit Obliers, Plittersdorf, Herschbach und dem Halbacher Hof, • die Prümer Vogtei Kesseling mit den Orten Kesseling, Staffel und Weidenbach, • die Vogtei Hönningen der Johanniter zu Adenau, • den 992 durch eine königliche Schenkung an die Grafen von Are gelangten Wildbann, der von den Wildförstern in Engeln, Halbach und Ramersbach beaufsichtigt wurde, sonst aber nahezu unbewohnt war. Die Verwaltung des Amts244 An der Spitze des Amts stand ein aus dem landsässigen Adel genommener Amtmann. Der erste Inhaber des Amtes tritt in einer Urkunde aus dem Jahre 1265 auf. Noch ohne namentliche Nennung führt er den Titel Truchseß (dapifer).245 Die Bezeichnung meint ursprünglich das höchste Amt am Hofe des Erzbischofs. In der Urkunde erscheinen aber mehrere Träger dieses Titels, und zwar stets im Zusammenhang mit einer erzbischöflichen Burg und der dort ansässigen Dienstmannschaft. Man darf daher vermuten, dass das bedeutende Hofamt nur seinen Namen gab, um die herausragende Stellung des neu geschaffenen Amts vor Ort zu unterstreichen. Wie der Truchseß am erzbischöflichen Hof, war der Amtmann innerhalb seines Amtsbereichs der höchste landesherrliche Beamte, der allein dem Erzbischof als dessen Statthalter unterstand.246 Seit 1289 nennen ihn die Urkunden in der lateinischen Form officiatus. Auch dieser mit „Amtsinhaber“ oder „Beamter“ zu übersetzende Titel bezog sich anfangs nur die höchsten Hofämter. Seit 1334 wurde die Bezeichnung Amtmann üblich.247 Mit Johann vom Turm (de Turri)248 erscheint 1293 ein Amtmann erstmals unter seinem Namen. Ihm folgten Mitglieder der Familie von Gymnich (1344 und 1389) und von Ahrweiler-Fischenich (1346). Als Burgkommandant besaß der Amtmann die militärische Befehlsgewalt und hatte den militärischen Schutz des Amts zu garantieren. Dem Landesherrn sicherte er die Wahrnehmung seiner hoheitlichen und nutzbaren Rechte und sorgte für Rechtsfrieden, Sicherheit und Ordnung nach innen. Noch im 13. Jahrhundert übte der innerhalb des Amts die Hohe und Niedere Gerichtsbarkeit im Auftrag des Landesherrn aus, dann trat ihm ein landesherrlicher Richter zur Seite. Inzwischen hatten sie die eigentliche Verwaltungstätigkeit Amtsverwaltern bzw. Unteramtmännern

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