Enges Tal und weite Welt

135 übertragen. Nicht selten waren diese identisch mit den Vögten und Schultheißen der Gerichte. Am Gericht des Amts Altenahr waren zeitweise zwei, von einem Gerichtsschreiber und einem Landboten unterstützte Schultheißen mit Sitz in Brück und Kesseling tätig.249 Die Finanzverwaltung leitete seit dem zweiten Viertel des 14. Jahrhunderts ein Kellner, der nicht dem Amtmann, sondern dem Rentmeister der zentralen Landesverwaltung unterstand.250 Er verwaltete die Einkünfte aus den landesherrlichen Gütern und regelte die Verpachtung des Landes der erzbischöflichen Grundherrschaft, erhob Steuern, Zölle, Abgaben und Zehnten und zog erledigte Lehen ein. Amtmann und Kellner erhielten ihre Ämter nicht in der für das Mittelalter üblichen Form als Lehen, sondern nach Dienstrecht. Der Landesherr schuf sich damit einen von ihm abhängigen, nur noch für die Zeit der Amtsinhaberschaft besoldeten und jederzeit ein- und absetzbaren Beamtenstand. Er trat damit einer innerhalb seiner alten Dienstmannschaft weit fortgeschrittenen Entwicklung entgegen. Der niedere Adel hatte inzwischen die Erblichkeit seiner Lehen und Ämter durchgesetzt und sich damit der Verfügungsgewalt des Landesherrn weitgehend entziehen können. Die Zusammenfassung örtlicher Rechte in der Hand eines einzelnen, vom Dienstherrn abhängigen Beamten sollte die nochmalige Entfremdung seiner Hoheitsrechte verhindern. Für die Amtsinhaber brachte das Amt den Vorteil, die eigene Machtposition im Schutz eines stärkeren Territorialherrn ausbauen zu können und an den landesherrlichen Einkünften beteiligt zu sein. Aber auch die Ämterverfassung war nicht vor Missbrauch geschützt. Im 15. Jahrhundert wurden Ämter häufiger als bloße Pfründen oder Ehrenämter vergeben oder verpfändet. Der Pfandinhaber wurde selbst zum Amtmann und zum Nutznießer aller Erträge, übertrug die eigentliche Arbeit aber oft einem Amtsverwalter bzw. Unteramtmann.251 Auch Altenahr ging mehrfach als Pfand in fremde Hände. 1364 war die Burg an die von Vlatten verpfändet, 1389 bis 1421 an die von Gymnich. Im Jahre 1421 löste sie Erzbischof Dietrich von Moers (1414 – 1463) von Dietrich von Gymnich ein. Dietrich war seit 1389 Amtmann. 1426 ging die Burg erneut für 42 Jahre als Pfand an Werner von Vlatten und seine Erben über. Als Pfandherren folgten von 1584 bis 1589 nochmals die von Gymnich, anschließend bis 1625 die Familie von der Horst, dann bis 1709 die von Gruithausen. Dem baulichen Zustand waren diese Verpfändungen sehr abträglich. Erst mit Beginn des Dreißigjährigen Krieges wurde die Burg wiederinstandgesetzt.252 Die dem Amtmann zur Seite stehenden Burgmannen entstammten dem niederen Adel der näheren Gerichtsschreiber Ulrich Tengler, Layenspiegel, Straßburg 1538.

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