Enges Tal und weite Welt

140 Gymnich, von Gymnich zu Vischel, Beyssel von Gymnich zu Schmidheim, von Pützfeld, von Bourscheid und die Blankart. Von der Landesherrschaft zur Landeshoheit Die Herausbildung der Territorialstaaten Die Bildung des Amts Altenahr ist Teil einer Entwicklung, an deren Ende seit dem zweiten Viertel des 14. Jahrhunderts der räumlich geschlossene Territorialstaat mit einheitlicher Rechtssprechung und Verwaltung stand. Bis dahin hatte Herrschaft in der Wahrnehmung der unterschiedlichsten, oft weit gestreuten Herrschaftsrechte bestanden, die eine Person durch Grundbesitz (Grundherrschaft), Ämter (Vogteien, Grafschaften), Rechte und Privilegien erworben hatte. Jetzt waren räumlich geschlossene Herrschaftsgebiete mit zentraler Organisation von Verwaltung und Gerichten entstanden, in denen sich Teilgewalten einem einzigen Landesherrn unterzuordnen hatten. Die Kölner Erzbischöfe waren in diesem Prozess zunächst begünstigt, denn mit der ihnen 1151 übertragenen Herzogswürde waren bereits königliche Hoheitsrechte (vor allem Gerichtsrechte) und militärischer Oberbefehl verbunden gewesen. Die territoriale Entwicklung des Kurfürstentums Köln H. Aubin, J. Niessen, Geschichtlicher Handatlas der Rheinprovinz.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTM5Mjg=