Enges Tal und weite Welt

149 Hilfsorgan stand ihnen eine Kanzlei zur Verfügung. Hier fertigten schreibkundige Mönche die Urkunden und ausgehenden Schreiben aus. Aus dem an die Residenz gebundenen Kanzleipersonal wählte der Erzbischof schließlich auch seine ständigen Ratgeber, die er um die Inhaber der traditionellen Hofämter, um Amts- und Lehnsleute, Domherren und Würdenträger anderer bedeutender Stifte ergänzte. Die spätere Bedeutung einer zentralen Verwaltungs- und Regierungsbehörde hat die Kanzlei im Mittelalter aber nie erreicht. Wenn´s ums Geld geht: Einkünfte – Steuern – Lasten Die enge Anbindung der Hofämter an den erzbischöflichen Landesherrn zeigt sich vor allem beim Rentmeister. Er rechnete die von den Kellnern der Ämter und von den Zöllnern überwiesenen Einnahmen ab, führte die Kassengeschäfte und hatte die Versorgung des Hofs sicherzustellen. Über Einnahmen und Ausgaben entschied allein der Kurfürst, wobei sich sein Spielraum äußerst eng gestaltete. Einkünfte erzielte der Landesherr nur aus seinen in Eigenwirtschaft betriebenen Höfen und seinen Grundherrschaften, Zehnten und Vogteirechten, aus Zöllen, aus dem Berg-, Fluss-, Forst- und Jagdregal und aus steuerähnlichen Abgaben wie Bede und Schatzung. Die Bede war eine seit dem 13. Jahrhundert in allen deutschen Territorien vom bäuerlichen und bürgerlichen Grundbesitz zunächst erbetene, bald aber geforderte direkte Steuer. Ritterschaft und teilweise auch die Geistlichkeit waren von der Bede befreit, die Städte zahlten im Allgemeinen weniger als das Land. Da die mit Zustimmung der Landstände erhobene Bede in ihrer Höhe dauerhaft Hirschjagd Codex Manesse, (ca. 1300 bis ca. 1340) UB Heidelberg, Cod. Pal. germ. 848, fol. 202v. Adeliger bei der Wildschweinjagd Codex Manesse, (ca. 1300 bis ca. 1340) UB Heidelberg, Cod. Pal. germ. 848, fol. 228r.

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