Enges Tal und weite Welt

152 kapitel damit als Gegengewicht zum Landesherrn weitgehend aus. Das Kapitel änderte seine Haltung erst nach dem Tod Erzbischof Dietrichs von Moers im Jahre 1463. Dessen Versuche, Kurköln wieder zur Vormacht im nordwestdeutschen Raum zu erheben und das Herrschaftsgebiet auszudehnen, hatten nach 48 Amtsjahren die materiellen Grundlagen des Kurstaates überbeansprucht. Die hohen Schulden konnten nur durch Sondersteuern getilgt werden. Dazu waren die weltlichen Stände aber nur nach Zugeständnissen bereit. Das Domkapitel schloss daher vor der Wahl des neuen Bischofs mit Grafen, Rittern und Städten des Erzstifts eine Erblandesvereinigung, in der die Grenzen der erzbischöflichen Herrschaftsrechte umrissen, die Mitwirkungsrechte der Stände definiert, deren alte Privilegien bestätigt und deren Widerstandsrecht garantiert wurden. Die darüber aufgesetzte Urkunde283 führt unter den ritterschaftlichen Mitgliedern der Landstände Peter Blankart, der Burgsahr 1448 erworben hatte, seinen Onkel Gerhard und dessen namentlich nicht genannten Sohn [Bartholomäus]284 auf. Bei der Erneuerung der Übereinkunft im Jahre 1550 gehörte Peters Enkel, Konrad, zu den Ausstellern.285 Unter den ritterschaftlichen Vertretern erscheint er mit dem ausdrücklichen Hinweis „in der Sahr“. Bis 1803 blieb die Erblandesvereinigung die politische Grundlage des Kurstaates, auf die jeder Erzbischof unmittelbar nach der Wahl vereidigt wurde. Erst dann gelobten die Stände ihrem Landesherrn Treue. Schon 1473 haben die Landstände mit Berufung auf die Erblandesvereinigung von ihrem Widerstandsrecht Gebrauch gemacht, dem Erzbischof Treue und Gehorsam aufgekündigt und einen Angehörigen des Domkapitels zum Hauptmann, Beschirmer und Verweser des Erzstifts gewählt.286 Den größten Einfluss auf die landesherrliche Politik nahmen die Landstände mit dem Recht der Steuerbewilligung und der Kontrolle über die Ausgaben. Mit der noch zu Lebzeiten Dietrichs von Moers gemachten Zusage, bei der nächsten Bischofswahl die Stände über die zur Diskussion stehenden Kandidaten anzuhören, waren sie schließlich auch an der Wahl des Landesherrn beteiligt. Die Landstände des Kölner Erzstifts287 gliederten sich in vier Kollegien, unter denen das Domkapitel eine bevorzugte Stellung einnahm. Es entsandte zwei hochadelige Domherren und zwei Priesterkanoniker zu den Landtagen. Wie bei den anderen Ständen auch, begleitete sie ein Rechtsvertreter (Syndicus) zu den Landtagen. Die übrigen Konrad von Blankart auf seinem Grabmal in der Pfarrkirche von Ahrweiler. Er ist in voller Ritterrüstung dargestellt. Damit sollte seine ritterliche Herkunft und Stellung hervorgehoben werden. Wenig wahrscheinlich ist, dass er überhaupt noch über eine solche Rüstung verfügte. Foto (negativ): F.-J. Verscharen

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