Enges Tal und weite Welt

153 Klöster und Stifte hatten dort keinen Sitz. Den zweiten Landstand bildeten elf reichsunmittelbare Grafen, die zugleich einen landtagsfähigen Herrensitz im Erzstift innehatten. Zu ihnen gehörte mit dem Herzog von Aremberg und dem Grafen von der Mark zwei im heutigen Kreisgebiet ansässige Adelige, ferner zwei Angehörige des Grafenhauses Salm, die Grafen von Bentheim-Tecklenburg, Bentheim-Bentheim und Bentheim-Steinfurt und der Erzbischof selbst. Den Arembergern stand der Landtagssitz als Inhaber einer westlich vor Ahrweiler gelegenen, Roter Turm genannten Wasserburg zu. Mit der 1811 weitgehend niedergelegten Burg war das Amt des Erbschenkenamtes im Erzstift verbunden. Die Grafen von der Mark gehörten dem Landtag als Herren der Saffenburg an.288 Die Grafen erschienen auf den Landtagen entweder selbst oder ließen sich von einem Bevollmächtigten vertreten. Als dritter Stand folgte die Ritterschaft. Die Mitgliedschaft setzte den Besitz eines landtagsfähigen Guts sowie den Nachweis von 16 ritterbürtigen Vorfahren voraus. Die Landtagsfähigkeit war folglich nicht das Merkmal einer Person oder Familie, sondern hing an einem in früher Zeit verliehenen Lehen. Der Umfang der Ländereien spielte dabei keine Rollen, das dazu gehörende Burghaus musste nicht einmal mehr bewohnbar sein. Die anfangs etwa 40 landtagsfähigen Ritter des Erzstifts hatten auf den Landtagen persönlich zu erscheinen. Bis zum Ende des alten Reichs stieg ihre Zahl auf 77. Sie qualifizierten sich als Inhaber eines der 227 eingeschriebenen Rittersitze und durch den Nachweis von 16 ritterbürtigen Vorfahren. Der landständischen Ritterschaft gehörte auch der Herr von Burgsahr an. In der näheren Umgebung besaßen die Inhaber der Burgen Brück, Kreuzberg, Pützfeld und Vischel sowie eines in Altenahr erhalten gebliebenen Burglehens die Landtagsfähigkeit. Die Mitglieder des Ritterkollegs erhielten in der Zeit der Beratungen 3 Reichstaler als Tagegeld. Das Kollegium tagte unter der Leitung eines vom Kurfürsten ernannten Direktors. Die 18 Städte des Erzstifts, darunter Ahrweiler, Bonn, Rheinbach und Meckenheim, stellten den vierten Stand. Andernach und Neuss nahmen als Direktorium für das Oberstift bzw. Niederstift eine Sonderstellung ein. Sie entsandten 3 Abgeordnete die übrigen Städten 2 Vertreter. Deren Unterhalt hatten die Stadtkassen zu tragen. Die im Landtag anfallenden Verwaltungsaufgaben erledigten der Landkommissar, der LandPfennigmeister (später: Ober-Landeinnehmer), der Landsekretär und ein Baumeister. Ein Landreiter stand für Botendienste bereit, der Landtrompeter verkündete die Landtagsabschiede. Den Landtag berief der Kurfürst nach Abstimmung mit dem Domkapitel jährlich einmal ein. Das Domkapitel konnte Landtage aber auch selbst ansetzen. Tagungsort für die Landstände des Erzstifts war das Bonner Franziskanerkloster (Minoritenkloster) und die Remigiuskirche. Seit 1463 tagten sie zusammen mit den Ständen des Vests Recklinghausen. Die Stände des Herzogtums Westfalen tagten in Arnsberg. Jedes der vier Kollegien tagte und beriet getrennt voneinander über einen Zeitraum von meist 6 Wochen. Eine gemeinsame Beschlussfassung nach Mehrheitswahlrecht gab es nicht. Die

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