Enges Tal und weite Welt

160 Anhörung der streitenden Parteien. Als Gerichtsschreiber fungierte der sonst mit der Leitung der Stiftsschule betraute und als Stiftsschreiber (Secretarius) tätige Scholaster. Er nahm die Klage und die Darstellung der Gegenpartei auf und protokollierte die Verhandlung. Nach der Beratung des Falls durch Rechtskundige erfolgte die nochmalige Vorladung der streitenden Parteien, um einen Vergleich oder eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Das kurkölnische Burglehen und die Unterherrschaft Burgsahr Burgsahr bildete zusammen mit Freisheim eine der vielen für das Mittelalter typischen Grundherrschaften. Hier nahm der Grundherr Abgaben von seinen Höfen ein und leitete das für die Reglung interner Streitigkeiten eingerichtete Hofgericht. Die Anfänge der Grundherrschaft Burgsahr finden sich in dem zur Burg Altenahr gehörenden Burglehen Uprath. Der Name Uprath bezieht sich auf ein Burghaus, das auf einem Felsvorsprung unterhalb der Burg, an der Stelle des im Jahre 1714 errichteten Amtshauses befand. Als erster Inhaber dieses Burglehens und damit auch Burgsahrs erscheint der Ritter Heinrich von Gymnich zu Vischel (1311 – 1366) in einer am 24. Januar 1364 ausgestellten Urkunde.299 Die Familie von Gymnich gehörte zur kurkölnischen Dienstmannschaft (Ministerialität), die ursprünglich in Gymnich bei Lessenich ansässig war.300 Urkundlich belegt ist die Familie seit 1139. Ein zweites Altenahrer Burglehen besaßen die von Gymnich mit dem Haus Winteren, das vermutlich aus dem Burghaus Gymnichportz bestand. Mit der Urkunde von 1364 wurde Heinrich von Gymnich neben Burg und Herrschaft Vischel auch ein Burglehen übergeben, das aus zwei Häusern auf Burg Are bestand. Die Urkunde bezeichnet die beiden Häuser allerdings nicht genauer. Bedeutung, Umfang und Besitzverhältnisse dieser bedeutenden Burglehen waren damals offensichtlich allgemein bekannt. Erst als es im Verlauf der Jahrhunderte zu Verkäufen, Erbteilungen und Tauschen kam, ergab sich die Notwendigdigkeit, die einzelnen Bestandteile des Burglehens zu unterscheiden und exakt zu nennen. Das Burglehen Winteren kam 1438 durch Kauf an Johann Blankart von Ahrweiler. Sein Sohn Peter kaufte 1458 das Burglehen Uprath. Verkäufer waren Johann d. J. von Helfenstein und seine Ehefrau Katharina von Gymnich (geb. 1434). Sie war eine Urenkelin Heinrichs von Gymnich. In einer Eheabsprache der Eltern waren der noch minderjährigen Braut 1446 das Burglehen Uprath sowie Burg und Herrschaft Wensburg als Erbe zugesprochen worden. Ihr Ehemann entstammte einem kurtrierischen Ministerialengeschlecht, das sich nach der dem Ehrenbreitstein südlich vorgelagerten Burg nannte.301 Unter den Dienstmannen des Erzstifts nahmen sie nach Reichtum und Ansehen eine herausragende Stellung ein. Johanns Vater hatte als Erbmarschall das höchste militärische Amt im Erzstift Trier inne. Mit dem Erbe seiner Ehefrau gelangte er 1454 in den Besitz von zwei kurkölnischen Lehen. Jetzt hatte er zwei, zudem noch verfeindeten Herren zu dienen. Den unausweichlichen Konflikt dürfte das Ehepaar 1458 und 1460 mit dem Verkauf von Uprath und Wensburg umgangen zu haben. Die Beziehungen zwischen den Familien von Helfenstein, von Gymnich und den Blankarts scheint sehr eng gewesen zu sein, denn nach dem Tod Johanns d. J.

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