163 Wilhelm Blankart (Sohn Gerhards), während Burgsahr von Ludwig an dessen Tochter Sophia kam. Sie war mit Johann Ludwig d. Ä. von Mirbach verheiratet. Als deren Sohn Johann Ludwig d. J. wenig später kinderlos starb, kam auch Burgsahr an Johann Wilhelm Blankart. Nach dessen kinderlosem Tod wurden drei Jahre später beide Burglehen noch einmal in der Hand Johann Ludwigs (Sohn Wilhelms) vereinigt. 1643 und 1651 erhielt er die Belehnung. Er scheint das Burghaus noch selbst bewohnt zu haben, denn bei der Besteuerung seiner Unterherrschaft wurde 1601 hinsichtlich der Steuerfreiheit seiner Güter festgestellt: „Dieweill gemeltter Blanckartt in der Sar wohnhafttig und noch eynen adelichen Sitz zu Arwiler hatt als ist vermöge Landtagsabschied der Sitz in der Sar gefreit.“311 Der Burgsitz war für die Blankarts aber nur noch von Interesse, weil mit ihm ein Sitz im Landtag und Steuerfreiheit verbunden waren. Auch das Altenahrer Burghaus Uprath bildete für die Familie längst keinen Lebensmittelpunkt mehr. Daher veräußerte Johann Ludwig im Jahre 1669 das Gebäude am Fuß des Altenahrer Burgbergs mit den daran hängenden Fischereirechten an Werner Dietrich von Friemersdorf, gen. Pützfeld. Er hatte jedoch versäumt, die lehnsherrliche Erlaubnis einzuholen, womit das Rechtsgeschäft ungültig blieb. Die Lehnsgüter vererbte er an seine Söhne Arnold Ernst, Otto Ludwig312 und Philipp Ludwig. Sie erhielten sie 1673 vom Kölner Kurfürsten als Lehen übertragen. Bei einer erneuten Belehnung Otto Ludwigs waren 1691 alle Güter wieder in einer Hand und gingen anschließend an dessen Sohn Johann Otto Friedrich über. Mit dessen Tod bei St. Denain am 24. Juli 1712 starb die Familie im Mannesstamm aus.313 Alle heimgefallenen Mannlehen der Blankarts wurden vom kurfürstlichen Lehnsherrn eingezogen und am 4. September 1712 dem General-Wachtmeister und Obersten des erzbischöflichen Leibregiments, Freiherr Maximilian Emanuel von Nothhaft314, übertragen. Die Schwestern des letzten Blankarts, Maria Anna (verwitwete Freifrau von Vlatten, Frau von Rohe zu Drove) und Maria Sophie nahmen daraufhin 1714 eine einseitige Teilung der Güter vor. Dagegen strengten der Ehemann der dritten, bereits verstorbenen Schwester Maria Odilia, Franz v. Wickenburg, gen. Stechenelli (geb. am 20. Juli 1677 in Celle, gest. am 20. April 1752 in Heidelberg)315 und der neue Lehnsträger einen erst 1790 abgeschlossenen Prozess an.316 Inzwischen hatte das Burghaus Uprath nach der Zerstörung der Burg Altenahr im Jahre 1714 seinen ursprünglichen Zweck eingebüßt und wurde als Lehen eingezogen.317 Freiherr Maximilian Emanuel von Nothhaft starb bereits 1717 kinderlos, wodurch Maria Anna und ihre Erben in eine günstige Position gelangten. Maria Anna und ihre Nachkommen scheinen in dieser Zeit im Besitz von Burgsahr geblieben zu sein. Über Maria Anna ist die Herrlichkeit am Ende des 18. Jahrhunderts an die Familie von Mirbach von Harff gelangt. Die drei Generationen anhaltenden unsicheren Eigentumsverhältnisse finden in einer 1783 erschienenen, historisch geographischen Beschreibung des Erzstiftes Köln ihren Ausdruck darin, dass als Eigentümer keine Person, sondern ganz allgemein „Otto Ludwig Blankart Erben“ aufgeführt wurde.318
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