Enges Tal und weite Welt

164 Burghof und Burgmühle Spätestens seit 1664 waren Burghof und Burgmühle an einen Halfen (Halffwin) verpachtet. In diesem Jahr wird er bei der Überprüfung der Landvermessung hinzugezogen.319 Namentlich lassen sich die Halfen bis etwa 1728 lückenlos zurückverfolgen. Im Streit um die der Pfarrkirche lange Jahre vorenthaltenen Zehntrechte klagte der Pfarrer Johann Cremer um 1750 auch gegen den damaligen Halbwinner Nicolaus Kraut und empfahl, den Pachtvertrag mit ihm nicht zu verlängern.320 Krauts Vorgänger, Johanna und Peter Frings, hatten den Zehnten dagegen noch korrekt entrichtet. Bei der Neuverpachtung im Jahre 1752 bezeugte „Nicolaus Kraut zu Cärlich als gewesener Burghalfe zur Sahr“ die Zehntpflicht des Burghofs gegenüber der Kirche von Kirchsahr.321 Am 4. Dezember 1752 verpachteten Wolfgang Christoph Freiherr von Rohe und seine Ehefrau Maria Anna, geb. Blankart zu Ahrweiler, ihren freiadeligen Hof und Rittersitz Burgsahr an Anton Scheffer und dessen Ehefrau Petronella Meurers.322 Bei der üblichen Pachtdauer von 12 Jahren wären demnach Johanna und Peter Frings seit 1728 Halfen in Burgsahr gewesen. 1740 folgte Nicolaus Kraut und 1752 Anton Scheffer und Petronella Meurers. Anton Scheffer muss vor 1760 gestorben sein, denn zu dieser Zeit waren bereits seine Tochter Catharina und deren Ehemann Anton Hilberath („wohnhafftig in der Burgsahr“) in einen neuen Vertrag eingetreten. Um ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen zu können, mussten sie 1760 ein Darlehen aufnehmen. Anton Hilberath setzte dafür seine Hälfte an dem von der Mutter geerbten Hof „im Hohn“ als Pfand.323 Der Vertrag scheint 1772 nochmals verlängert worden zu sein, denn nach erneutem Ablauf der Pachtzeit unterzeichnete die Witwe Anton Hilberaths, Katharina Schäfers, 1784 einen weiteren Vertrag, der erstmals auch die genauen Pachtbedingungen nannte. Neben der Pachtsumme, den Naturalabgaben und der landesherrlichen Grundsteuer hatten die Pächter unter anderem zwei Fuhren „auf Kölln oder anderwerths ebenweit“ und den Transport von Weintrauben zu leisten. Sie mussten zudem die Hand- und Spanndienste der Kirchsahrer Bauern zugunsten des Burgherrn an vier Tagen anfordern und anleiten. Sie hatten alle Gebäude in guten Stand zu halten und für die Erneuerung der Mühlsteine der Burgmühle zu sorgen. Üblicherweise enthielten die Pachtverträge einen Kündigungsvorbehalt bei Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen. Davon machte der Burgsahr, Mühle 1. Kornmühle, 2. Ölmühle, 3. Familie Zimmermann Lageskizze, 1905 Pfarrarchiv Kirchsahr, Nr. 43, S. 264.

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