174 Hürnig Hürnig erscheint zum ersten Mal in einem 1580 angelegten Besitzverzeichnis des jülischen Amts Münstereifel.337 Unter den 31 darin mit ihren Abgaben verzeichneten Gütern der Effelsberger Grundherrschaft befanden sich auch „Der Hoernich hoff“ bzw. „Das guidt auff Hoernich“. Mit acht weiteren Höfen in Effelsberg (5) und Lethert (3) hatte er neben dem Grundzins auch noch die ältere grundherrliche Abgabe eines Schweins zu entrichten. Für ihn galt sogar die Verpflichtung zur Lieferung von zwei Schweinen. Zudem lasteten 2 Kurmuten auf dem Hof. Man wird daraus schließen dürfen, dass in Hürnig ursprünglich zwei Bauernstellen existierten, die erst im Verlauf des Mittelalters zu einer größeren Einheit zusammengefasst wurden. Nicht zu belegen ist damit jedoch, dass die älteren Höfe bis in die Zeit des Prümer Urbars zurückreichen und zu den 8½ Mansen der frühen Grundherrschaft Effelsberg gehörten. Mit Sicherheit reichen ihre Anfänge aber in die Rodungsphase des 11. bis 13. Jahrhunderts zurück. Mit Effelsberg muss Hürnig schon vor 1222 als Prümer Lehen an die Grafen von AreHochstaden gekommen und mit Übergang der Grafschaft an Erzbischof Konrad von Hochstaden (1238 – 1261) im Jahre 1246 Eigentum (Allod) des Erzstifts geworden sein. Nach langen Auseinandersetzungen, die die Kölner Erzbischöfe zunächst mit einer Nebenlinie der Grafen von Jülich (Walram von Bergheim), seit 1311/1312 mit der Hauptlinie selbst um den Münstereifeler Güterkomplex führten, leistete Köln 1317 Verzicht. Im Verlauf des 14. Jahrhunderts gliederten die späteren Herzöge von Jülich Münstereifel und Effelsberg in das Amt Münstereifel und damit in ihren Territorialverband ein. Seit 1346 sind hier ihre Amtleute nachgewiesen. Effelsberg blieb bis 1571 Teil des Amts, gelangte dann aber durch Verpfändung an den ehemaligen Kanzler von Jülich, Wilhelm von Orsbeck, Herr zu Wensburg, und bildete seither als Pfandherrschaft Effelsberg eine selbständige Jülicher Unterherrschaft.338 Das hier tagende landesherrliche Gericht umfasste neben Effelsberg die Orte Holzem, Lethert, Neichen, Scheuerheck und Hürnig. Seine sieben Schöffen waren unter der Leitung eines Schultheißen zugleich als Hofgericht für die 31 kurmutpflichtigen Höfe der Grundherrschaft Hürnig Foto: F.-J. Verscharen (2014)
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