179 Jülich. Schon am 3. Juli 1525 erließ dieser eine Ordnung gegen die gröbsten kirchlichen Missstände.353 Er verstand die mit Unterstützung seiner humanistisch gebildeten Räte getroffenen Maßnahmen jedoch ausschließlich als Beitrag zu einer inneren Reform der Kirche. Noch drei Monate zuvor hatte er seinen Landdechanten befohlen, gegen die Verbreitung der Lehre und Schriften Luthers einzuschreiten.354 Die Ordnung von 1525 griff die in der katholischen Kirche allgemein verbreiteten Missstände auf und erlaubt daher Rückschlüsse auf Zustände, die auch im Sahrbachtal geherrscht haben oder wenigstens bekannt waren. Zwar galt die Ordnung nur für das Stift Münstereifel, das selbst auf jülischem Territorium lag, aber eben auch für das jülische, damals noch dem Pfarrer von Kirchsahr unterstehende Effelsberg. Die herzoglichen Anweisungen hatten damit sowohl Bedeutung für das Stift als Pfarrherrn von Kirchsahr als auch für den dort vor Ort tätigen Pfarramtsverwalter in Effelsberg. Die besondere Sorge des Herzogs galt der klaren und unverfälschten Verkündigung des Evangeliums und der katholischen Glaubenslehre. Evangelische Prediger zogen damals durch das Land, vertraten aber oft von Luthers Lehre abweichende Meinungen. Selbst katholische Priester predigten fernab kirchlicher Kontrolle im Sinne der neuen Lehre. Das alles hatte offenUlrich Zwingli, geb. am 1.1. 1484 in Wildhaus, gest. am 11.10. 1531 im Zweiten Kappelerkrieg L. Bechstein (Hrsg.), Zweihundert Bildnisse und Lebensabrisse berühmter deutscher Männer, Leipzig 1854. Johannes Calvin eigentlich Jean Cauvin, geb. am 10.7. 1509 in Noyon, gest. am 27.5. 1564 in Genf L. Bechstein (Hrsg.), Zweihundert Bildnisse und Lebensabrisse berühmter deutscher Männer, Leipzig,1854.
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