181 der Lehren enthalten sollten („van allem schelden der alden ader neuer lere ... sich genzlich enthalden“). Die Kirchenordnung bildete die Grundlage für Visitationen, mit denen seit 1533 die kirchlichen Zustände vor Ort überprüft wurden.356 Das Amt Münstereifel erreichten die herzoglichen Visitatoren 1536, eine zweite Visitation folgte 1560.357 1536 konnten die Räte bei der Befragung der Kirchenmeister und des Pfarrers keine Besonderheiten feststellen. Der Kirchenvorstand bescheinigte dem Pastor, dass er „halde mit missen (Messen) und anderm, wie sich geburt“. Pfarrer von Kirchsahr war damals Peter Fabri. Er gehörte dem Stiftskapitel von Münstereifel seit 1520 an und hatte dort seit 1545 bis zu seinem Tod am 6. September 1584 das Amt des Dekans inne. Er scheint aber selbst nicht vor Ort als Priester tätig gewesen zu sein, sondern hatte die Aufgabe offensichtlich einem im Visitationsprotokoll namentlich nicht näher genannten Kaplan übertragen. Dieser Priester erklärte, „van geinem unrat“ in der Gemeinde zu wissen.
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