Enges Tal und weite Welt

185 sei, in Houverath nur solche Priester einzusetzen, welche den Pfarrangehörigen (kirspelsverwanten) „mit lehr und kirchendienst allermaßen, wie es vor funfzig jahren daselbst gehalten und herpracht ist worden“. Was er darunter genau verstand, erläuterte er zwei Monate später. In Houverath sei „uber die funftzig jar hero die rechte, ware und unverwirte Augßburgsche Confession gehalten und gepraucht worden, wie wird dan auch biß auf den heutigen tag dabey gelassen und gehalten.“ Die Augsburger Konfession (Confessio Augustana) war nichts anderes als die 1530 von Philipp Melanchthon verfassten, von Luther gebilligten und am 25. Juni 1530 vor dem Augsburger Reichstag verlesenen zentralen Glaubensgrundsätze der Reformation. Sie hatte im Augsburger Religionsfrieden von 1555 als einziges reformiertes Bekenntnis die reichsrechtliche Anerkennung neben dem katholischen Glauben gefunden. Mit den Zusätzen recht, wahr und unverwirrt grenzte sie der Graf am Ende des 16. Jahrhunderts deutlich gegenüber den vom Luthertum abweichenden Lehren Calvins und Zwinglis ab. Nimmt man die zeitlichen Angaben der beiden Schreiben genau, kommt man in das Jahr 1548, in dem die Herrlichkeit Houverath nach langen Erbstreitigkeiten an Graf Arnold I. von Blankenheim gefallen war. Arnold hatte zu den engsten Beratern Hermann von Wieds gehört und war seit 1534 mit Margarethe von Wied-Runkel, einer Nichte des Erzbischofs, vermählt. In der Zeit seines Reformationsversuchs hatte ihn der Erzbischof mehrfach mit diplomatischen Missionen betraut. Arnold selbst hat die mit dem Teilungsvertrag der Grafen vom 2. Mai 1548 gebotenen Möglichkeiten allerdings nicht mehr zu weiterreichenden Entscheidungen nutzen können. Er starb bereits vier Tage nach Vertragsabschluss. Sein Bruder Gerhard galt jedoch als Gegner der Reformation. Als dieser drei Monate später ebenfalls starb, übernahmen Gräfin Margarethe und ihre Brüder die Regentschaft für den damals erst 13 Jahre alten Hermann. Jetzt bekannte sich die Gräfin öffentlich zur Augsburger Konfession. Das im Vertrag von 1548 ausdrücklich bestätigte Recht auf die Besetzung der Houverather Pfarrstelle wurde zum wichtigsten Mittel der praktischen Umsetzung.361 Noch in katholischer Zeit scheint der 1550 genannte erste evangelische Pfarrer nach Houverath gekommen zu sein. 1556 erscheint er zugleich als Landdechant und bekleidete dieses Amt wohl bis zu seinem Tode um die Jahreswende 1564/1565. Thomas Felden, so sein Name, kann als typischer Vertreter der Übergangszeit gelten. Er hatte die Reformation Martin Luthers zunächst als innerkirchliche Reformbemühung kennen gelernt und verstand sie noch nicht als trennendes neues Graf Arnold I. von ManderscheidBlankenheim, geb. am 14.11. 1500, gest. am 6.5. 1548, regierte 1524 – 1548 Graf Gerhard von ManderscheidGerolstein, Bruder von Arnold I., geb. am 1.11. 1491, gest. Juli 1548 Margarethe von Wied-Runkel Gräfin von Manderscheid-Blankenheim, Ehefrau von Arnold I., geb. vor 1505, gest. am 5.8. 1571 Graf Hermann von ManderscheidBlankenheim, Sohn von Arnold I., geb. am 4.8. 1535, gest. am 4.1. 1604, regierte 1548 – 1604 Graf Arnold II. von ManderscheidBlankenheim, Sohn von Arnold I., geb. am 12.7. 1546, gest. am 18.9. 1614, regierte 1604 – 1614

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