191 länger geistliches Territorium gewesen, sondern ein weltliches und damit erbliches Fürstentum geworden. Auch Hermann von Wied hatte mit seinem Reformationsversuch vier Jahrzehnte zuvor ein ähnliches Ziel verfolgt, bei ihm hatten jedoch die religiösen Motive im Vordergrund gestanden. Außerdem hatten sich inzwischen die reichspolitischen Rahmenbedingungen grundlegend geändert. Kaiser und protestantische Fürsten hatten 1555 in Augsburg einen Frieden geschlossen, der den Territorialherren die freie Wahl der Religion zugestand. Anerkennung hatte zunächst nur die Lehre Martin Luthers gefunden und die vereinbarte Religionsfreiheit konnten nur die Landesherren selbst und nicht etwa ihre Untertanen beanspruchen. Sie hatten ihrem Fürsten in dieser Entscheidung zu folgen oder mussten das Land verlassen. 20 Jahre nach dem Augsburger Religionsfrieden fand ein Jurist dafür die treffende Formel „cuius regio, eius religio“ (wessen Land, dessen Religion). Die freie Religionswahl sollte allerdings allein für die weltlichen Reichsstände gelten, während die geistlichen Territorialherren bei einem Übertritt zum Protestantismus nicht nur ihre kirchlichen Würden, sondern auch ihre weltlichen Herrschaftsrechte verlieren sollten. Dieser Geistliche Vorbehalt bot den bei der Wahl von 1577 unterlegenen Gegnern den besten Vorwand, um gegen den Erzbischof vorzugehen. Sie sahen zudem die Gefahr, dass sich mit dem Religionswechsel das damals im Kurfürstenkolleg herrschende Gleichgewicht deutlich zugunsten der protestantischen Partei mit unabsehbaren Folgen für die nächste Kaiserwahl verändert hätte. Selbst den evangelischen Fürsten erschienen die Motive Gebhards nicht seriös. Unterstützung fand die katholische Seite auch bei der Mehrheit der Landstände. Domkapitel und Städte beriefen sich auf die Erblandesvereinigung von 1550365, die die geistliche und weltliche Würde im Erzstift an den katholischen Glauben gebunden hatte. Grafen und Herren standen in Erwartung größerer Unabhängigkeit überwiegend auf Seiten Gebhards. Auf dem kurkölnischen Landtag kam es um die Wende Januar/Februar 1583 zur Auseinandersetzung zwischen beiden Parteien. Die Heirat des Erzbischofs mit Agnes von Mansfeld am 2. Februar 1583 gab den Anlass zu seiner Absetzung im März und der päpstlichen Exkommunikation am 1. April. Im folgenden Monat wählte das Domkapitel Ernst von Bayern zum neuen Erzbischof. Sogleich begannen die militärischen Auseinandersetzungen, die unter dem Namen Kölner bzw. Truchsessischer Krieg bis 1588 andauern sollten. Schon im November des Vorjahres hatte sich Gebhard seiner befestigten Residenzstadt Bonn bemächtigt. Truppenunterstützung fand er nach anfänglichen Verhandlungen mit England und Frankreich bei Ausbruch des Krieges nur beim Kurfürsten Ludwig VI. von der Pfalz. Hinter Ernst von Bayern standen der Kaiser, der Papst, Bayern und Spanien. Seine militärische Überlegenheit sicherten bayerische und spanische Söldnerheere. Sie eroberten im Dezember 1583 die Godesburg und nahmen 1584 Bonn ein. Gebhard floh in den westfälischen Teil seines Kurfürstentums und schließlich nach Den Haag. Mit Unterstützung durch Wilhelm von Oranien setzte er den Krieg fort. Am 23. Dezember 1587 konnte er nochmals Bonn erobern, musste 1588 die zerstörte Stadt nach langer Belagerung aber wieder aufgeben. Noch bis 1589 kam es zu einzelnen Scharmützeln,
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