196 Hexen367 Der Hexenwahn wird allgemein mit dem Mittelalter in Verbindung gebracht. Aber nicht das viel geschmähte „finstere Mittelalter“ erlebte die Höhepunkte der Hexenverfolgung, sondern der von Krisen und grundlegendem Wandel geprägte Übergang zur Neuzeit. Die langanhaltende, alle gesellschaftlichen Bereiche betreffende Unsicherheit löste in regelmäßiger Wiederkehr Massenneurosen aus, die sich auf ungeheuere Art mit der ebenfalls im Umbruch befindlichen Welt von Religion und Glaube verband. Katholiken und Protestanten unterschieden sich in keiner Weise in der Verfolgung angeblicher Hexen. Sie versuchten sich vielmehr in der Bekämpfung des hier unmittelbar erfahrbar geglaubten Teufels gegenseitig zu übertreffen. Auch Martin Luther und ebenso Johannes Calvin waren von der Möglichkeit des Teufelspaktes, der Teufelsbuhlschaft und des Schadenszaubers überzeugt und befürworteten die gerichtliche Verfolgung von Zauberern und Hexen. Bei den Hexenprozessen übernahmen die weltlichen Gerichte seit Ende des 15. Jahrhunderts zunehmend das seit dem 12. Jahrhundert von der geistlichen Gerichtsbarkeit im Kampf gegen die Ketzerei entwickelte Inquisitionsverfahren. Während die älteren Gerichte erst auf die Klage eines Geschädigten hin tätig wurden und nach öffentlich vorgetragenen Zeugenaussagen durch Laienrichter ein Urteil fällten, erhoben jetzt Berufsrichter die Anklage, führten den Prozess und sprachen das Urteil. Gottesurteile und Reinigungseide waren nicht mehr zulässig. Ohne das Geständnis des Angeklagten konnte kein Urteil gefällt werden. Die Untersuchung (lat.: inquisitio) stützte sich auf einen zuvor erstellten Fragenkatalog, der Platz für die Aussagen der Zeugen und der Angeklagten ließ. Der Prozessverlauf erscheint damit auf den ersten Blick transparent und in seinen Schritten nachvollziehbar. Hexen brauen Unwetter und Hexenschuß Holzschnitt aus: Ulrich Molitor: De Lamiis Et Pythonicis Mulieribus, 1489.
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