200 die Bistümer Hildesheim, Lüttich und Münster, 1618 auch Paderborn erhielt, bestimmte er die geistliche und weltliche Ausrichtung am Niederrhein und in Westfalen. Seine Aufgabe sah er von Anfang an in einer Reform der kirchlichen und weltlichen Verhältnisse. Ganz im Sinne des Trienter Konzils (1545 – 1563) sollte dabei das Profil der katholischen Kirche deutlich zutage gebracht werden. Man hat diese katholische Reformbewegung unter der Bezeichnung Gegenreformation lange Zeit als nur negative Abgrenzung gegenüber dem Protestantismus und als Versuch einer gewaltsamen Rückführung von Protestanten zur katholischen Religionsausübung gewertet. Unter den Begriff Konfessionalisierung fasst man heute dagegen das auf beiden Seiten feststellbare Bemühen um eine unverkennbare Unterscheidung nach Glaubensinhalten und kirchlichen Strukturen zusammen. Glaubenslehre, Predigt, vereinheitlichte Liturgie, Visitationen und Zensur sollten die Bevölkerung konfessionell dauerhaft einbinden. Toleranz hatte in diesem Prozess keinen Platz. Jede Abweichung von kirchlichen, gesellschaftlichen und staatlichen Regeln wurde als Ketzerei gewertet und verfolgt. Im Vorwurf der Hexerei trafen all diese abweichenden Verhaltensmuster zusammen. Ferdinand war daher im besonderen Maße zur Bekämpfung der Hexerei entschlossen. Dazu erließ er 1607 eigens eine Hexenprozessordnung.370 Sie zählte zu Anfang die Verdachtsmomente auf, nach denen ein Verfahren einzuleiten war. Klagen sollten nur von glaubwürdigen und unparteiischen Personen nach deren Bestätigung durch einen weiteren Zeugen angenommen werde. Die Reglung bedeutete gegenüber älteren Verfahrensordnungen, wie dem Tractatus confessionibus maleficarum et saguarum (Abhandlung über das Bekenntnis der Zauberer und Hexen) des Trierer Weihbischof Peter Binsfeld von 1589, durchaus eine Verbesserung, galt doch hier noch die Denunziation durch eine einzige Person bereits als hinreichend. Im Gegensatz zu gewöhnlichen Verbrechen musste die Beibringung von Beweisen gegen Hexerei aber immer fragwürdig bleiben. Die Folge war, dass sich auch die Anklagen der kurkölnischen Gerichte zunehmend auf einzelne und/oder wenig glaubwürdige Peter Binsfeld, geb. 1546 in Binsfeld bei Himmerod (Kreis Wittlich), gest. am 24.11. 1598, Schüler und Novize in Himmerod, 1570 – 1576 Studium in Rom, seit 1580 Weihbischof und Generalvikar von Trier Titelblatt zur deutschen Übersetzung des Tractatus confessionibus... Druck 1592
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