201 Zeugen stützten. Andererseits war man bemüht, eindeutige Hinweise auf einen hinreichenden Verdacht herauszustellen. Dieser ergab sich aber bereits mit der Beschuldigung durch eine überführte Hexe oder wenn schon ein Elternteil wegen Hexerei hingerichtet worden war. Den Verdacht sollten Indizien erhärten. Als Indiz galt bereits, wenn der oder die Beklagte bei der Verhaftung verzagte und „…selbst sagt, es ist nunmehr mit mir gethain...“ Ungeprüft übernahmen die Richter Hinweise auf die Anwendung oder Unterrichtung in magischen Praktiken, die gemeinsame Wohnung mit einer zuvor bereits der Hexerei bezichtigten Person sowie plötzliche Krankheit oder Tod einer anvertrauten Person oder von Vieh. In besonderer Weise verdächtig machte sich, wer sich der Verfolgung durch Flucht zu entziehen versuchte. Das eindeutigste Indiz lieferten am Körper gefundene Teufelsmale (Stigmata undt Zeichen), die beim Einstechen nicht bluteten. Als solche galten alle möglichen Hautanomalien, die angesichts mangelnder Hygiene und unzureichender medizinischer Versorgung aber gerade in der armen Bevölkerung verbreitet waren und nicht etwa die erwartete Ausnahme darstellten. Spätestens jetzt war die Fortsetzung des Verhörs unter Anwendung der Folter gerechtfertigt. Der zweite Kölnische Reformationsversuch und der daraus entstandene Truchsessische Krieg lagen noch keine zwei Jahre zurück, als 1590 eine erste Welle das Erzstift und in besonderem Maße die Eifel erfasste. Den Anfang machte Ahrweiler, von dem aus sich schließlich in den Jahren 1606 bis 1609 die Hexenverfolgung über alle südlichen Teile des Erzstifts ausbreitete. 1609 gab es allein im Amt Nürburg 62 Hinrichtungen. 1616 stieg die Zahl der Prozesse im Erzstift erneut für eine kurze Zeit an. Ihre ganze Wirkung konnte die Hexenprozessordnung aber erst entfalten, als die Wirren des Dreißigjährigen Kriegs das Erzstift erreicht hatten. Ganz im Bann der Hexenverfolgung stand Kurköln seit April 1626. Ihren Ausgang nahm sie im nahe gelegenen Amt Hardt. Im Amt Nürburg liefen seit September 1626 wieder Vorbereitungen zu Prozessen. Zwischen 1628 und 1629 wurden allein in Ahrweiler 26 Personen abgeurteilt und verbrannt. Die benachbarte Grafschaft erlebte 1597, 1614, 1627, 1629/1630 und 1633 größere Prozesswellen. Vor allem in Rheinbach nahm der Hexenwahn seit 1631 Ausmaße an, die weit über die Landesgrenzen hinaus wahrgenommen wurden. Die erste Anklage traf eine Dienstmagd, es folgte eine alte, arme Frau. Anklage und Prozess entsprachen auch hier dem typischen Muster. In Rheinbach nahm die Verfolgung aber schon bald eine Wende. Mit der Beschuldigung der Witwe eines Tuchhändlers und Bürgermeisters griff sie bereits früh auf die städtische Führungsschicht über. Die Frau starb wenige Tage nach ihrer Festnahme unter der Folter. Mit dem Dienstherrn der Magd trafen wenig später Anklage, Verurteilung und Hinrichtung auch einen Mann. Das Vermögen des Verurteilten fiel an den Gerichtsherrn, ein Teil an das Gericht. Darin vermuteten bereits die Zeitgenossen das Hauptmotiv der bei den kurkölnischen Hexenverfolgungen jener Zeit besonders negativ in Erscheinung getretenen Hexenkommissare Dr. Franz Buirmann und Johann (Jan) Möden. Wer waren diese gnadenlosen Beamten? Woher stammten sie und wie lebten sie? Heute haben sich einzelne
RkJQdWJsaXNoZXIy MTM5Mjg=