Enges Tal und weite Welt

202 Hinweise über ihr Leben und Wirken zu Lebensläufen verdichtet.371 Franz Buirmann wurde um 1590 in ärmlichen Verhältnissen in Euskirchen geboren. Er besuchte die Lateinschule und schrieb sich im Mai 1608 an der Universität Köln ein. Dort studierte er Rechtswissenschaften und erwarb den Doktortitel. 1628 ließ er sich in Bonn nieder und war im gleichen Jahr in Ahrweiler tätig. Er stand zu dieser Zeit als Schöffe und Kommissar am Bonner Hohen Weltlichen Gericht in kurkölnischen Diensten. Seine Aufgabe bestand darin, die juristisch nicht ausgebildeten Schöffen zu beraten und so einen rechtlich einwandfreien Verlauf der Prozesse sicherzustellen. 1629 und 1630 ist er in dieser Funktion in Bonn nachweisbar. 1630 rief ihn die Äbtissin von Schwarzrheindorf in einem Verfahren gegen die Frau des dortigen Schultheißen zu Hilfe, im gleichen Jahr führte er Prozesse gegen zwei Frauen in der kurkölnischen Unterherrschaft Drachenfels, 1631 und 1637 endeten in der Herrschaft Heimerzheim zehn Verfahren mit zehn Todesurteilen. In Bonn heiratete er noch vor 1635 Katharina Walravens. Ihr erstes Kind wurde am 30. September 1635 getauft. Sein Äußeres und seinen Charakter hat der Rheinbacher Kaufmann Hermann Löher beschrieben. Löher gehörte der politischen Führungsschicht Rheinbachs an, war 1627 Bürgermeister und seit 1631 Schöffe. Das Amt zog ihn noch im selben Jahr in die Hexenprozesse hinein. Seine Kritik an den Methoden Buirmanns brachte Löher schließlich selbst in Gefahr, der er sich 1636 durch Flucht entzog. Bis zu seinem Tod 1678 lebte er in Amsterdam. Seine Rheinbacher Erlebnisse schrieb er in einem 1676 erschienen Buch nieder.372 Löher zeichnet das Bild eines hageren, kahlköpfigen und mit Komplexen beladenen Mannes. Bei den Folterungen und Hinrichtungen war er stets anwesend und griff oft verschärfend ein. Dabei missachtete er immer wieder die Vorschriften der Kaiserlichen Halsgerichtsordnung, die die Folter nur unter bestimmten Bedingungen erlaubte. Mehrfach starben Angeklagte bereits unter der Folter. Die bei den Verhören anwesenden Schöffen schüchterte er mit unverhohlenen Drohungen ein. Nicht selten begab er sich im Anschluss an die Verhöre und Hinrichtungen mit den Schöffen und dem Scharfrichter in das Haus des Delinquenten und nahm dort auf dessen Kosten eine reiche Mahlzeit ein. Skrupellos trieb er Prozesskosten ein. In Rheinbach hatte Buirmann sich offensichtlich einen Machtkampf innerhalb der städtischen Führungsschicht zunutze machen können und in seiner eigentlich nur beratenden Funktion die gesamte Prozessführung an sich ziehen können. Unterstützung fand der Hexenkommissar bei einem aus Bürgern gebildeten Hexenausschuss, der das Gericht mit neuen Verdächtigungen und Indizien versorgte. Rückhalt kam auch vom kurfürstlichen Amtmann Heinrich Degenhard Schall von Bell zu Lüftelberg, der die Entmachtung der reichen Schöffenfamilien anstrebte. Das hielt Buirmann andererseits nicht davon ab, gegen Zahlung von Bestechungsgeldern, Personen von der Verfolgung auszunehmen. Schon im Oktober 1631 hatte man ihn wegen eines Verfahrensfehlers und der inzwischen bekannt gewordenen Habsucht suspendiert und nach Bonn zurückberufen. In dieser Zeit ging die Zahl der Hexenprozesse allgemein zurück. Als die Prozesse 1636 wiederauflebten,

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