205 Obstbäumen anzurichten. Sie „…Hätten mit einem besem in die Sahrbach geschlagen, sollte in die Baumfrucht schlagen…“374 Schon im Jahr zuvor habe sie Vieh auf dem Hof Entelburg und dem Burscheider Hof vergiftet. Das Sahrbachtal und seine unmittelbare Umgebung waren also durchaus in den Blick der Hexenverfolger geraten. Die Aussagen der Beschuldigten führten am 17. Juli 1649 zur Verhaftung von Else Simons aus Pützfeld. Die darüber entstandenen Akten zeigen den typischen Verlauf eines solchen Prozesses.375 Ins Blickfeld der Justiz war die ungefähr 50-jährige Frau geraten, weil Gerüchte über ihren angeblich unzüchtigen Lebenswandel umgingen und ihre Mutter bereits der Zauberei angeklagt worden war. Damit erschien dem auch zu diesem Verfahren hinzugezogenen Hexenrichter Johann Möden eine Verhaftung und Einkerkerung auf der Burg Altenahr hinreichend legitimiert. Das am folgenden Tag einsetzende Verhör begann mit den üblichen, vorgefertigten Fragen, die sich zunächst auf ihre Person und ihre Familie bezogen, sie bald aber mit dem Vorwurf der Zauberei konfrontierten. Gegen die schon früher von einer Nachbarin vorgebrachten und kurz zuvor von den Verurteilten bekräftigten Vorwürfe wusste sie sich nicht zu verteidigen. Eindeutige Gegenbeweise konnte sie schwerlich vorbringen und sie konnte nicht einmal ihren Ehemann und ihre Kinder als Leumund nennen. Der Hexenrichter wertete dagegen die Aussage, die die 17 zuvor Verurteilten angesichts des Todes gemacht hatten, bereits als eindeutigen Schuldbeweis. Zudem stützte er sich auf die Aussage des Ehemannes, seine Frau habe stets nach einem Zaubertopf gesucht. Ob es sich dabei um einen Hexenkessel zur Herstellung von Zaubertränken gehandelt hat oder ob die aus Märchen überlieferte, nicht versiegende Nahrungsquelle gemeint war, bleibt unklar. Jetzt folgten Fragen zu ihrer religiösen Einstellung, bei denen die unscharfen Grenzen zwischen Glaube und Aberglaube eine gefährliche Mischung eingehen konnten. Auch das von der Kirche und der Obrigkeit immer wieder angeprangerte Fluchen konnte sich in einem Verhör schnell als zusätzliche Belastung erweisen. Den dritten Prozesstag leitet die Frage ein, wen sie beim Hexentanz gesehen habe. Der Richter ging also bereits von ihrer Teilnahme an einem Hexentreffen aus. Sicherheit sollte die Suche nach Teufelsmalen verschaffen. Der Scharfrichter fand bei der Angeklagten an Nacken und Rücken sieben solcher Male, die beim Einstechen zwar schmerzten, aber nicht bluteten. Daraufhin entschied sich das Gericht für die Anwendung der Folter. Der Angeklagten wurden zunächst die Haare abgeschnitten und die Hände auf den Rücken gebunden. Daran hochgezogen presste man ihr rechtes Bein mit einer Art Schraubstock. Die Anwendung dieses auch Spanischer Stiefel genannten Folterinstruments führte nicht selten zum Bruch des Waden- oder Schienbeins. Am Abend legte sie ein Geständnis ab, widerrief es aber am nächsten Morgen. Auf dem stachelbesetzten Folterstuhl bekannte sie abends schließlich, eine Hexe zu sein und Ehebruch begangen zu haben. Der Vorwurf sexueller Ausschweifungen ist in nahezu allen Hexenprozessen gegen Frauen erhoben worden. In ihm äußerte sich die Angst einer patriarchalischen Gesellschaft, in einem wesentlichen Lebensbereich nur eine mangelhafte Kontrolle über Frauen ausüben zu können. In den folgenden Verhören legte
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