Enges Tal und weite Welt

206 Else Simons weitere Geständnisse ab, die den damals gängigen Vorstellungen von Hexerei entsprachen. Sie bekannte die Teufelsbuhlschaft, bei der ihr der Teufel zuerst in Gestalt ihres Mannes und später noch mehrfach als schwarzer Mann erschienen sei. Schließlich habe sie der Teufel auf einem schwarzen Bock zum Hexentanz mit auf den Rentart genommen. Später sei sie zum Tanz auf dem Wolfsgraben gewesen und habe dort viele Bekannte getroffen, darunter bereits Hingerichtete und die Schultheißen von Pützfeld und Liers. Der Wolfsgraben war eine alte Gerichtsstätte. Die Tranchotkarte verzeichnet auf Blatt 120 (Kesseling) etwa 600 m südlich von Pützfeld den Flurnamen „Auf Wolfsgraben“ und etwa 1 km westlich von Weidenbach „Renzels Hardt“. In geringer Entfernung liegt die Teufelsley. Verfolgungswellen nahmen meist dann ein Ende, wenn sich Vorwürfe gegen Angehörige der Führungsschicht richteten. An ihre Grenzen stießen die Hexenrichter immer dann, wenn ihr Verdacht auf Angehörige des Adels oder des hohen Klerus fiel. Rheinbach bildet nur insofern eine Ausnahme, als hier Konflikte innerhalb der städtischen Elite ausgetragen wurden. Als Else Simons durch die Unachtsamkeit von zwei Schöffen auch noch die Flucht gelang, waren die Richter endgültig von ihrer Schuld überzeugt. In den weiteren Verhören beantwortete sie alle Fragen im Sinne der Richter. Gegen den Vorwurf des Schadenszaubers wehrte sie sich bis kurz vor dem Urteil. Sie musste schließlich aber auch in diesem Klagepunkt nachgeben. Ihr Bekenntnis, seit zehn Jahren eine Hexe zu sein, lässt ganz am Rande den zeitlichen Hintergrund des Hexenwahns aufscheinen. Durchziehende Hexenverbrennung (Luzerner Bilderchronik von Diepold Schilling, 1513)

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