207 Soldaten hatten damals ihr Vieh, Feldfrüchte und ein Pferd gestohlen. Es ist das letzte, für Ahr und Eifel besonders drückende Jahrzehnt des Dreißigjährigen Kriegs. Im gleichen Jahr wütete an der Ahr die Pest. Auch das erste Friedensjahr war von Mangel, Hunger und Seuchen geprägt. Ängste und allgemeine Verunsicherung bestimmten das Lebensgefühl der Menschen, der Glaube an Hexen schien wenigstens einen Ansatz zur Erklärung der anhaltenden Not zu bieten. Das Urteil gegen Else Simons erging zwei Wochen nach Prozessbeginn. Angesichts ihrer Geständigkeit wurde die Angeklagte erhängt und dann erst verbrannt. Schärfere Strafformen sahen ein Verbrennen bei lebendigem Leib, oft nach vorheriger Verstümmelung vor. Das Verfahren erhellt unter anderem auch das Vorgehen der wegen ihrer Gnadenlosigkeit besonders gefürchteten Hexenrichter Johann Möden und Franz Buirmann. Sie wichen während der gesamten Verhandlungsführung in keinem Schritt von der Hexenprozessordnung ab. Jeder, sehr wahrscheinlich durch übermäßige Härte erreichte Teilerfolg bildete die Grundlage für den folgenden Verfahrensschritt. Noch vor Anwendung der Folter gab es zu jedem Verdachtsmoment ein Bekenntnis im Sinne der Anklage. Die Folter diente allein noch dem Zweck, den Widerruf eines Geständnisses wieder rückgängig zu machen und die Aussagen zu einem unanfechtbaren Gesamtergebnis zusammenzufügen. Das offensichtlich von einem vorgegebenen Ziel bestimmte Verfahren lässt auch die Flucht der Else Simons in einem anderen Licht erscheinen. Sie lieferte das letzte und wichtigste Indiz ihrer Schuld. Was zunächst wie die Verzweiflungstat einer Frau aussieht, die die Ausweglosigkeit ihrer Lage erkannt hatte, zeigt nun Züge einer Inszenierung im Sinne der Hexenrichter.Als die Eifel die letzten Höhepunkte der Hexenverfolgung erlebte, regte sich bereits der erste Widerstand gegen den Hexenwahn. Als einer der ersten erhob der am Hofe Herzog Wilhelms V. von Jülich-Kleve-Berg tätige Arzt Johannes Weyer seine Stimme. Aus dem Titel seines 1563 erschienen Werkes De praestigiis daemonumet incantatoribus ac veneficiis (Von den Blendwerken der Dämonen und von Bezauberungen und Vergiftungen) wird ersichtlich, dass er weder die Macht des Teufels noch die Existenz von Hexen bestritt. Er sah in ihnen aber nicht mehr als irregeleitete Geisteskranke, die den Blendwerken von Dämonen aufgesessen waren. Sie galten ihm als die eigentlich Verhexten, die unter der Folter vom Teufel allein ins Werk gesetzte Untaten gestanden. Folglich Johannes Weyer, geb. zwischen 24.2. 1515 oder 1516 in Grave/Maas (Brabant), Arzt, 1545 Stadtarzt in Arnheim, seit 1550 Leibarzt Herzog Wilhelms V. von JülichKleve-Berg, gest. 24.2. 1588 in Tecklenburg. Holzbüste, Zitadelle Jülich Foto: Werner Frings, Burgsahr
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