Enges Tal und weite Welt

224 verschiedenen Grundflächen taxiert worden. Fünf von ihnen befanden sich offensichtlich noch in der Hand der gleichen Person oder Familie, in den beiden anderen Fällen lassen die Flächenangaben gewisse Rückschlüsse auf die alten und neuen Besitzer zu. Die beiden bereits 1587 nicht mehr vollständigen Hofstellen hatte man inzwischen wohl aufgelöst. Der Wert eines Hofs lag 1602 zwischen 29 und 47 Talern, ein Morgen Gartenland wurde mit 16 – 28 Talern, Ackerland mit 8 – 9 und Wiesen mit 12 – 20 Talern berechnet. Neu war die Besteuerung von minderwertigem Land (wildt Gelendt), das trotz seiner geringen Erträge mit 3 Talern berechnet wurde. Die Anbaufläche hatte sich zwischen 1587 und 1602 nicht und der Umfang der Weiden nur geringfügig geändert. Der geschätzte Gesamtwert aller Gebäude und Ländereien belief sich 1602 auf 887,5 Taler. Im Hinblick auf eine eingehendere Auswertung sind alle im Zusammenhang mit den beiden Landesbeschreibungen aufgezeichneten Angaben in die nachfolgende Tabelle aufgenommen worden. Die Höfe der Grundherrschaft Burgsahr/Freisheim 1587 und 1602 Hof Garten1 Äcker1 Wiesen1 Ödland1 Wert Hof2 Wert ges.2 1587 Oberst Hoff - 4 1,0 - - 1602 Oberst Hoff (gen. des Meiers) 0,38 6 3,0 17 47 200,0 1587 Gherhartz Hoff - 4 1,5 - - 1602 [Geirhartz Hoff] 4 0,25 3 3,0 10 29 150,0 1587 Jobels Jans Hoff 3 1,0 - - 1602 Jobels Jans Hoff 0,38 4 2,5 13 37 150,03 1587 Theinßen Hoff - 4 0,5 - - 1602 Theins Hoff 0,75 3 2,5 7 30 125,0 1587 Jaspars Hoff - 2 - - - 1602 Jaspars Hoff 0,13 3 1,5 8 - 4 62,53 1587 Ludwichs Hoff - 4 1,0 - - 1587 Waßen und Lypgens Hoff - 2 - - - 1587 Jentges Hoff - 4 1,0 - - 1587 gar kein Ackerlandt - - 6,0 - 1602 Hermanns Hoff 0,31 3 1,5 6 30 100,0 1602 Binsen Jans Hoff 0,25 2 1,5 5 30 100,0 1587 gesamt - 27 12,0 - 1602 gesamt 2,45 24 15,5 61 887,5 1 Flächenangaben in Morgen 2 Wertangaben in Taler 3 Gesamtwert und Einzelwerte erscheinen in jeweils einer Liste. In diesem Fall weicht die Summe der Einzelwerte vom Gesamtwert ab. 4 Blatt am Rand beschädigt Der Übersicht hatte Ludwig Blankart eine Beschreibung der Zustände in seiner Herrschaft vorangestellt. Seiner Meinung nach reichte das Land seiner Grundherrschaft nicht, die Bauern zu ernähren. Sie hatten daher schon seit langer Zeit von den Blankenheimer Grafen in Houverath Äcker und Wiesen hinzugepachtet und nutzten mit Duldung der Spieß von Büllesheim den Flamersheimer Wald („…under Spießen von Schweinem haben wir Waldtganck auf dem Flamersheimer Gewaldt…“). Das Gebiet

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