Enges Tal und weite Welt

226 Rosen scheint dies der Fall gewesen sein. Kurz vor 1580 ist er als Halbpächter des Hofgutes Entelburg belegt ( Rosen Johan zur Zit Halfen auf Entelberg )402 Nach Meinung des Dekans waren die jetzt erhobenen landesherrlichen Steuern aber nicht nur zu hoch angesetzt, sondern nach altem Herkommen nicht gerechtfertigt. Seit mehr als hundert Jahren sei weder das Stift noch dessen Untertanen in Kirchsahr mit einer landesherrlichen Steuer belegt worden. Bisher zahlten die Erbpächter der Grundherrschaft Kirchsahr neben dem Zehnten, der dem Stift als Pfarrherr zustand, zusammen 10 Malter Hafer als jährliche Grundpacht. Ein Haus brachte dem Stift jährlich weitere 10 bis 12 Gulden ein. Für die neue landesherrliche Steuer Steuer verwendet der Dekan den Begriff Contribution, der im engeren Sinne nur Sonderabgaben im Kriegsfall meint. Landesbeschreibung und Steueranschlag waren für ihn also nur Mittel zu Erhebung einer einmaligen Sondersteuer im Verlaufe der seit 1583 anhaltenden kriegerischen Auseinandersetzungen. Solche Forderungen waren nach den Ausführungen des Dekans in Kirchsahr aber bereits wenige Jahre zuvor vom Landsherrn erhoben worden.403 An dieser Stelle brachte der Dekan den Herzog von Jülich ins Spiel und versuchte, den alten Gegensatz zwischen Jülich und dem Erzstift für seine Zwecke zu nutzen. Gegen die Erhebung von Kontributionen in Kirchsahr hatte Jülich protestiert, obwohl dazu jegliche rechtliche Grundlage fehlte. Die Forderung bedeutete nichts anderes als eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Erzstifts und eine Anmaßung von Herrschaftsrechten. Verständlich wird das Verhalten allein vor dem Hintergrund der besonderen politischen Stellung, die das Stift zwischen Jülich und Kurköln einnahm. Das Stift selbst lag auf jülischem Territorium, in Kirchsahr übte es aber Landesherrschaft im Auftrag des Erzbischofs aus. Die hier erhobenen Kontributionen und sonstigen Steuern gingen dem Stift als Einkünfte verloren. Dem Herzog wiederum entgingen die auf solche Einkünfte lastenden Steuern. Sein Protest hatte den Jülicher aber andererseits nicht davon abgehalten, noch kurz zuvor selbst Kriegssteuern in Kirchsahr einzufordern. Der Dekan hob hervor, dass die Stiftsherren dieses Ansinnen als treue Untertanen des Erzbischofs zurückgewiesen hatten. Es war nicht das erste Mal, dass Jülich mit dem Mittel von Steuerforderungen Wilhelm V., genannt „der Reiche“, geb. am 28.7. 1516 in Düsseldorf, gest. am 5.1. 1592 in Düsseldorf, regierte von 1539 bis 1592 die Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg und die Grafschaften Mark und Ravensberg. Heinrich Aldegrever, Porträt Herzog Wilhelm V. von KleveJülich-Berg-Geldern, 1540, Kupferstich 30,6 x 22 cm, Museum Zitadelle Jülich Inv.-Nr. 1998-0572.

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