227 landesherrliche Ansprüche auf Kosten des Erzstifts zu erheben versuchte. Es sollte nicht der letzte Versuch bleiben. Eine erneute Landesaufnahme wurde 1659 in Angriff genommen. Johann Ludwig Blankart ließ die Höfe seiner Grundherrschaft im Dezember 1659 vermessen und reichte die in der nachfolgenden Tabelle zusammengefassten Ergebnisse404 im Februar des folgenden Jahres bei der landesherrlichen Behörde in Bonn ein.405 An der Vermessung waren die beiden Schöffen Caspar Thönis und Servas Schmit aus Freisheim, der Gerichtsschreiber Mathias Pützfeld und der Landmesser Johann Müller aus der Sürst beteiligt. Da die Freisheimer Schöffen über kein eigenes Siegel verfügten, ließen sie sich die über die Landaufnahme angefertigten Schriftstücke von den Schöffen des Gerichts Scheuren besiegeln.406 Anders als zuvor, ist in den Akten keine genaue Auflistung der einzelnen Höfe überliefert, dafür aber eine genauere Unterscheidung der Landwirtschaftsflächen nach ihrer Bodenqualität vorgenommen worden.407 Die Höfe der Grundherrschaft Burgsahr/Freisheim 1659 Hof/ Garten Äcker1 Wiesen1 mittel schlecht sehr schl. gesamt mittel schlecht ganz schl. gesamt Burgsahr 1,0 6,5 6,0 7,0 19,5 6 6 7,1 19,1 Freisheim 8,52 36,0 46,1 33,5 115,6 8 8 - 16,0 gesamt 9,5 42,5 52,1 40,5 135,1 14 14 7,1 35,1 1 Flächenangaben in Morgen 2 davon 5,56 Morgen Gärten Deckblatt zur Landesbeschreibung der Grundherrschaft Burgsahr von 1659 HSA, Bestand Kurköln II, Nr. 1137, Blatt 165.
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