228 Die Ergebnisse scheinen die kurfürstliche Behörde nicht zufrieden gestellt zu haben, denn im Juli 1663 kam der Befehl zu einer Neuvermessung, die ein halbes Jahr später aber keine anderen Ergebnisse brachte.408 In Bonn brachte man daraufhin statt der gemessenen 115 Morgen Ackerland 195 in Anschlag und schlug den Hof- und Gartenflächen 5,5 Morgen Obstgärten hinzu. Die Bonner Behörde nannte sie in einer Übersicht der besteuerten Ländereien „Hausmanns Baumgartten“, der Grundherr bezeichnet sie dagegen als „abgelegene Baum und Garten.“409 Die Zentralverwaltung hatte offensichtlich die fernab gelegenen Streuobstwiesen (Bitzen) mit dem höchsten Steuersatz belegt. Besonders hart traf die Bauern die gleichzeitige Erhöhung des Steuersatzes, der die Abgaben von 9 Reichstaler, 14 Albus, 9 Heller auf 23 Reichstaler, 8 Albus, 3 Heller um das Zweieinhalbfache steigen ließ. Johann Ludwig Blankart wandte sich daraufhin noch mehrfach, zuletzt im März 1666 an die Hofkanzlei.410 Er beanstandete die für seine Grundherrschaft ermittelten Ergebnisse, bat um die Anerkennung der ersten Landesvermessung und um Erlass der mit den späteren Vermessungen entstandenen Kosten. In einer Anlage beschrieb er zugleich die wirtschaftliche Lage seiner Bauern. Die Grundherrschaft Freisheim umfasste inzwischen 12 Höfe, von denen er jährlich 8 Malter Hafer Erbpacht bezog. Die Mühle bei Burgsahr brachte ihm eine Pacht von 3 Maltern Roggen. Die jährliche Belastung der Bauern schätzte er auf 14 Gulden. Nicht berücksichtigt hatte er dabei 4 Malter Hafer, die als Zehnt an den Pfarrer von Vischel gingen, und andere Leistungen, die fremde Herren beanspruchten. Kurmut lastete auf 9 Höfen und brachte insgesamt 9 Gulden. Da die Anfänge dieser grundherrlichen Abgabe weit in das Mittelalter zurückreichen, wird man annehmen können, dass diese 9 kurmutpflichtigen Höfe den ursprünglichen Kern der Grundherrschaft Freisheim gebildet haben. Die Landesbeschreibung von 1587 erfasst tatsächlich noch 9 Bauernstellen, von denen inzwischen jedoch eine bereits aufgegeben worden war. 1602 nannte der Grundherr nur noch 7 Höfe. Gründe für die dauernde oder zeitweise Aufgabe von Höfen wird man in den Kriegen dieser Zeit finden können. Erst nach dem Dreißigjährigen Krieg scheint in einer kurzen Zeit relativen Friedens eine Ausweitung der Bauernstellen möglich gewesen zu sein. Nach der Landesbeschreibung von 1659 hat sich die Zahl der Landvermessung im 18. Jahrhundert J.J. Beck: Tractatus de jure limitum (Abhandlung über das Recht der Grenzen), Nürnberg, Frankfurt 1722. 3. Auflage 1739.
RkJQdWJsaXNoZXIy MTM5Mjg=