234 auf der Rückseite des Pachtvertrags von 1740/1746. Nach Abschluss des Pachtvertrags von 1752 beschriftete der Stiftsschreiber die Rückseite mit dem Vermerk: „Pachtbrief Curtis Capitularis sive bonam in Sahr“ (Pachtbrief des Stiftshofs oder der Güter in Sahr). Mit „curtis“ ist der Hof selbst gemeint, mit „bonum“ die dazu gehörenden Ländereien. Zu dieser Zeit war aber bereits ein Viertel der Güter von der Verpachtung ausgenommen und sollte an die Erbpächter von Kirchsahr ausgegeben werden. 1764 und 1776 ist in den Pachtbriefen nur noch von bonum die Rede und die Pachtsumme war von 150 Gulden auf die Hälfte (50 Reichtaler) gesunken. Auch die Unterlagen über den Wittumshof des Pfarrers418 sprechen für das Jahr 1762 zwar noch vom Herrn Hoff und Capituls Hoff, beziehen sich dabei aber allein auf die landwirtschaftlich genutzten Grundflächen. Die Pächter des Hofes ließen sich jetzt selbst unbedeutende Nutzungsrechte bestätigen. 1764 bezeugten die übrigen Bewohner der Grundherrschaft Kirchsahr419, dass die Pächter des Stiftshofs „…vor unerdenklichen Zeithen bis hiehin ... in Hew und Brach…“ eingesetzt worden waren.420 Gemeint war das in älterer Zeit allein den Grundherren zustehende Recht, Heu auch von Brachflächen zu gewinnen. Hier wuchs ein besonders nahrhaftes Gras. 1776 erhoben die Kirchsahrer Erbpächter Einspruch gegen eine Vertragsverlängerung und stritten sich um die Verteilung der Stiftsländereien. Peter Weber, einer der damaligen Pächter, beanspruchte die Hälfte. Pfarrer Johann Cremer bemühte sich um einen Ausgleich. Drei Tage vor Unterzeichnung des Vertrags wandte er sich mit einem Vorschlag an den Scholaster.421 Peter Weber nennt er darin „güter-begierig“, da seine Forderung zu Lasten Bedürftigerer gehe. Stattdessen sollte der Mitpächter Hubert Weber und seine Familie ein Viertel erhalten, die übrigen drei Viertel aber gleichmäßig auf die übrigen Erbpächter verteilt werden. Keiner sollte mehr als 1/8 bis 1/9 erhalten. Der Pfarrer erbat für sich den fünfzehntel oder achtzehntel Teil. Im Anhang listete er alle Erbpächter der Grundherrschaft Kirchsahr auf. Anton und Peter Weber, ihre Mutter, Johannes Winnen sen. und jun., Wilhelm Frings und Peter Müller sollten je 1/9 erhalten, Hubert Weber und [sein Schwager] Wilhelm Axer sowie Hubert Beressem und Johannes Peter Kaulen sollten sich je 1/9 teilen. Das Kapitel entschied sich allerdings anders und stellte für die Brüder Peter und Antonius Weber noch einmal einen zwölfjährigen Pachtvertrag aus. In Kirchsahr selbst lebten 1784: Peter Linden, Maria Mertens, Hubert Weber, Wilhem Weber und Johannes Winnen.422 Aus der Zeit um 1785423 stammt eine letzte Übersicht über die Landwirtschaftsflächen der Grundherrschaft Kirchsahr und des Stiftshofs.424 Die Angaben stimmen fast genau mit denen der Landesbeschreibungen von 1659 und 1660 überein. Den Bauern standen jetzt zusätzlich 20 Morgen Ackerland besserer Qualität „von dem Hof, welcher dem Capitel zu Münster Eiffel gehorte“ zur Verfügung.
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