Enges Tal und weite Welt

236 Nach den Grenzbeschreibungen von 1576 und 1672 wurde zwischen 1748 und 1750 je ein Lageplan zum Land- und Waldbesitz des Stifts mit Hinweisen zu den angrenzenden Besitzern, zur Nutzungsart und mit Hinweisen auf die Grenzsteine angefertigt.425 In seinem unteren Teil ist der um 1729/1730 errichtete Kirchenbau andeutet („dahier ist die kirch“). Der in dem Plan erfasste Sachverhalt scheint sich gegenüber 1576 und 1672 nicht geändert zu haben. Als Inhaber der angrenzenden Unterherrschaft werden allerdings nicht mehr die Blankarts, sondern deren Erben, die Freiherrn von Drove, genannt. In der Nähe der der Kapelle „Auf Seeligen“ vermerkt der Plan „Capituls Landerey“ und „Capituls Schefferey“. Auch das dem Pfarrer zugewiesene Land lag hier. Das Tal eignete sich dagegen weitgehen nur zur Viehweide, bot aber den Hofbesitzern ursprünlich besseren Schutz gegen feidliche Übergriffe. Der Stiftshof unterhalb der Pfarrkirche dürfte demnach unmittelbar aus dem Grundbesitz der Eheleute Arnulf und Alverada hervorgegangen Lageplan der Stiftswälder um 1748/1750 SAM, Titel 3, Nr. 69 a, 5.

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