Enges Tal und weite Welt

238 mit den ersten Einträgen des Scheffenbuchs etwa um 1562. 1580 gehört zu den Schöffen des Effelsberger Gerichts ein Johan uf Henckoff und in einem Gerichtsprotokoll des Jahres 1766 ist ein Johann Hencop genannt.432 Bei ihm wird es sich um den Bruder von Anton Hilberath gehandelt haben, der 1760 mit seiner Ehefrau als Halfe von Burgsahr erscheint.433 Von den Höfen zeugen heute nur noch die Flurnamen „Hühnerberg“ und „Hühnerbenden“. Bei der Landvermessung von 1660 wurden in der Grundherrschaft Kirchsahr insgesamt 6,6 Morgen Hoffläche und Gartenland, 112 Morgen Äcker und 52 Morgen Wiesen ermittelt.434 Der in Pacht vergebene Stiftshof war mit Abstand der größte Landwirtschaftsbetrieb der Unterherrschaft. Zu ihm gehörten 0,8 Morgen Hof- und Gartenland, 33,25 Morgen Äcker und 14 Morgen Wiesen. Üblicherweise wurden große Herrenhöfe in Halbpacht vergeben. Den Pächter nennt die Landesbeschreibung allerdings nicht. Auch der Hof des Pfarrers war mit 0,8 Morgen Gartenland, 10,5 Morgen Ackerfläche und 2,5 Morgen Wiesen deutlich größer als die Höfe der übrigen acht Gemeindemitglieder. Ihnen blieben zusammen nur 5 Morgen Gartenland, 48,3 Morgen Äcker und 31,6 Morgen Wiesen. Die beiden Höfe in kirchlichem Besitz bearbeiteten damit etwa die gleiche Ackerfläche, nur bei den Wiesen verfügten die Bauern über die etwa doppelte Fläche. Ihr Land lag aber zum überwiegenden Teil in Winnen. Es war erst in der Ausbauphase des 12. Jahrhunderts mit deren klimatisch günstigeren Bedingungen gerodet worden. Die Bodenqualität war deutlich geringer und ließ überwiegend nur die hier noch im vergangenen Jahrhundert verbreitete Schafzucht zu. Etwa ein Fünftel der in Winnen zur Verfügung stehenden Nutzfläche war zudem an Bauern aus dem benachbarten Häselingen verpachtet. Das Land, darauf lassen die exakt gleichen Flächen schließen, scheint im Erbgang an sie gefallen sein. Zwei Bauern bewirtschafteten Äcker von Hürnig aus. Einer von ihnen stammte offensichtlich aus Effelsberg, war also Untertan des Herzogs von Jülich, ebenso wie die zwei Bauern aus Wald, die Wiesen bei Seligen, unmittelbar an der Grenze zum Jülischer Herrschaftsgebiet („…zwischen Capituls Landt undt Gülicher Hoheit…“) nutzten. Die landesherrliche Zentralverwaltung hatte die Neuvermessung von 1660 auch in Kirchsahr zur Erhöhung des Steuersatzes genutzt. Daher wandten sich die Kirchsahrer Bauern („…wir arme geringe Nachbarn…“) 1661 und nochmals 1666 an die kurfürstliche Behörde in Bonn.435 Es folgten Verhandlungen, in deren Verlauf immer wieder auf die geringe Bodenqualität, die hohen Belastungen durch Abgaben an den geistlichen Grundherrn und den geringen wirtschaftlichen Spielraum verwiesen wurde. Auch mit den Ergebnissen der Vermessung wollten sich die Bauern nicht zufriedengeben und baten um eine Korrektur. Die Bittsteller sprachen dabei von „…schlechten Gründen nach der eifflischen Art und Naturen…“, von „…schlechten unfruchtbaren Gründen…“, charakterisierten das Ackerland als „…schlecht eiffelsch steiniges Land und Klippen…“, und selbst der Dekan des Stifts Münstereifel musste zugeben, dass die Wiesen „…trucken zwischen Busch und Heiden“ die Äcker „auf und umb die Berge gelegen…“ und vor allem in Winnen „…gahr nicht austrächtig…“ waren. Die geringen

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