240 Rückschlüsse auf die Größe der Grundherrschaft lassen sich aus den beiden grundherrlichen Einkünften ziehen, die auf den ersten Blick unbedeutend erscheinen. Es sind die 48 Hühner und die 19 Kurmuden. Hühner listete bereits das Prümer Urbar als grundherrliche Einkünfte auf. Jeder Hof des Fronhofverbandes Effelsberg hatte jährlich 3 Hühner abzuliefern. Das galt 893 bei der Erstellung des Urbars und wurde 1222 bei dessen Abschrift unverändert übernommen. Rein rechnerisch wird man aus der Zahl von 48 im Jahre 1661 an das Stift zu liefernden Hühner auf 16 Hofstellen in der Grundherrschaft schließen können. Auch die 19 Kurmuden lassen eine annähernd gleiche Zahl von Höfen vermuten. Die nur annähernde Entsprechung beider Zahlen lässt sich damit erklären, dass die im Prümer Urbar für jeden Hof vorgesehene Zahl von 3 Hühnern nur in der frühen Zeit galt, bei späteren Gründungen aber von der Größe des Hofes abhängig gemacht wurde. Die Kurmude war in ihrer Höhe ohnehin zu allen Zeiten vom Umfang des bäuerlichen Besitzes abhängig. Wenn die Grundherrschaft 1661 neben dem Stifts- und dem Pfarrhof nur noch acht vollwertige Bauernstellen umfaßte, hatte sich die Zahl der Höfe demnach von einem im Mittelalter erreichten Höchststand bis zum 17. Jahrhundert nahezu halbiert. Ihre maximale Größe dürfte die Grundherrschaft im 11. und 12. Jahrhunderts mit der Erschließung Winnens und Hürnigs erreicht haben. Dann folgte die Agrarkrise des 14. Jahrhunderts und die mit ihr einhergehende Wüstungsperiode. Die Kriege der vorausgegangenen sieben Jahrzehnte hatten ihr Übriges getan, die Landbevölkerung zu dezimieren. Höfe wurden aufgegeben und das Land auf die verbliebenen verteilt. Die von den Höfen an den Grundherrn zu entrichtenden Abgaben waren aber schon lange nicht mehr an der Person des Inhabers gebunden, sondern zu Eigenschaften der Höfe und des dazu gehörenden Landes geworden. Bei den Zusammenlegungen gingen die Lasten auf den neuen Besitzer über und blieben dem Grundherrn damit erhalten. Trotz Verringerung der Bauernstellen reichte das vorhandene Land nicht, die Bevölkerung ausreichend zu ernähren. Eine Ausweitung der Acker- und Weideflächen durch Rodung von Rott- und Wildland scheint im 17. Jahrhundert aber nicht mehr möglich gewesen zu sein. Schultheiß und Schöffen bestätigten 1661 die Feststellung der Bewohner: „…Das geringe Rott undt Wildlandt oder Steinklippen seint keiner Confideration (Hoffnung), dan in 50 undt ein Jahrn wirt der Mehrentheill nit einmahll gerohtt…“ Die Eingabe der Kirchsahrer Bauern ist damit für das Sahrbachtal der erste schriftliche Hinweis auf die Rott- und Schiffelwirtschaft. Über die Abgaben an Grund- und Pfarrherrn hinaus hatte das Stift einen Teil der Höfe mit der Einlösung von Krediten belastet. Den Kirchsahrer Untertanen schien es unter diesen Bedingungen „…schier unmoglich von solchen Gütern die Lebensmittel und große Auslagen zu erwerben…“, d.h., den Lebensunterhalt zu bestreiten oder gar Rücklagen zu bilden. Hier deutet sich die für die Eifel bis in die jüngste Zeit charakteristische Armut an. Die begrenzte landwirtschaftliche Nutzfläche war von schlechter Qualität und durch Realteilung zersplittert. Zehnte, Pachten, grundherrliche Abgaben und landesherrliche Steuern schmälerten die ohnehin geringen Erträge nochmals.
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