242 frühen Neuzeit durchaus üblich gewesen zu sein, dass sich die Einwohnerschaft von Dörfern oder kleinerer Herrschaften in Kriegszeiten gegen Entrichtung einer Abgabe unter den zusätzlichen Schutz eines benachbarten Landesherren stellten oder sich von feindlichen Überfällen fremder Landesherren freikauften. In Friedenszeiten konnte der eigene Landesherr aber die Forderung und Zahlung von Schutzgeldern auf keinen Fall dulden. Dennoch scheint Jülich seine Ansprüche als rechtmäßig empfunden zu haben. Hier kann der bereits oben erwähnte Hinweis Ludwig Blankarts von 1602 weiterhelfen, demzufolge die Freisheimer mit Zustimmung der Herren Spieß von Schweinheim Teile des Flamersheimer Waldes nutzten. Die Burg war seit 1333 jülisches Lehen, das im frühen 15. Jahrhundert den Spieß von Büllesheim übertragen worden war. 440 Seither nannten sie sich Spieß von Schweinheim. Ihre Burg bildete den Mittelpunkt einer kleinen Unterherrschaft im jülischen Amt Münstereifel, die u.a. die Dörfer Eichen, Lanzerath und Scheuren umfasste. Mit dem Lehen waren die Spieß auch in den Besitz von Teilen des Flamersheimer Waldes441 gekommen. Einkünfte brachte er ihnen neben dem Holzeinschlag vor allem mit der Zulassung von Bauern zur Waldweide. Schon für das Jahr 1513 sind Nachrichten über das Recht der Viehtrift der Freisheimer Bauern im Flamersheimer Wald bei Scheuern überliefert.442 Dem Wald hafteten aber auch ältere Rechte an, die der Lehnsherr weiterhin für sich beanspruchte. Es waren Hoheitsrechte, die bis in fränkische Zeit zurückreichen. Damals bildeten die großen Waldgebiete, die sich nördlich der Höhenlinie der Ahrberge zwischen Hilberath und Houverath bis in die Ebene über Rheinbach hinaus erstreckten, bis auf wenige Ausnahmen (z. B. der Rheinbacher Stadtwald und die um Neukirchen gelegene Sürst), einen Teil des Königsguts Flamersheim. Die königlichen Rechte nahmen hier seit etwa 985 die dem Hochadel angehörenden, eng mit dem ottonischen Königshaus verwandten Ezzonen wahr. Schon gegen Ende des 10. Jahrhunderts hatten sie mit dem Bau der Tomburg443 in der Nähe der wichtigen Heerstraße von Aachen nach Frankfurt begonnen. Sie wurde zum Mittelpunkt des Tomburger Wildbanns444 ausgebaut und neben Siegburg die bevorzugte Burg der Pfalzgrafen. Der Wildbann bildete einen Bezirk mit dem Rhein als östlicher und der Erft als westlicher Grenze. Im Norden begrenzte ihn eine Linie zwischen Weilerswist und Wesseling. Im Süden reichte er bis an die Ahr, auf deren Südseite sich der Wildbann des Ahrgebiets anschloss. Der Wildbann wurde Burg Schweinheim im Codex Welser von 1723 HAStK, Best. 7101, Nr. 650, Blatt 13.
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