255 deutlich besserer Qualität als das mit Salzen (bes. Alaun) gegerbte. Nach der Verwendung von pflanzlichen oder mineralischen Gerbstoffen unterschied man zwischen Rot- und Weißgerbern. Schon das Prümer Urbar von 893 kannte die Lieferung gebündelter Baumrinde (dauretuve, daurastuva) aus Schälwäldern (lovete).460 Das Loheschälen begann Ende April bis Anfang Mai. Bevorzugt wurden 15 – 20-jährige Eichen geschält, da bei ihnen der Anteil an Gerbstoffen in den äußersten Rindenschichten besonders hoch war. Zuerst wurde die Rinde mit einer Axt am Wurzelansatz und in etwa zwei Metern Höhe um den Stamm herum horizontal eingekerbt. Danach trennte man die Rinde mit einem Schälmesser zwischen den beiden Einkerbungen senkrecht auf. In die Ritze wurde dann der Lohlöffel -ein Werkzeug mit löffelförmig geschmiedeter Spitze- getrieben, bis sich die Rinde vom Stamm löste. Nach dem Abtrennen des ersten Rindenstücks wurde der Stamm gefällt und die höheren Stammteile auf ähnliche Weise geschält. Die geschälte Rinde bündelte man zu Garben und stellte sie zum Trocknen senkrecht auf. Spätestens im Herbst erfolgte der Transport zu den Gerbereien. Ihren Höhepunkt erreichte die inzwischen auch für den Export arbeitende Lohschälerei in den 70er-Jahren des 19. Jahrhunderts, dann verdrängten Importe aus Übersee die einheimische Lohe. Nur in den Notjahren des Zweiten Wetkriegs kehrte man noch einmal zu dieser alten Form der Waldwirtschaft zurück.461 Im nahegelegenen Löhrtal erinnert nicht allein der Flurnamen an diese Form der Waldnutzung, sondern ist im niedrigen Baumbestand der ehemaligen Eichenschälwälder noch heute erkennbar. Die Folgen des Raubbaus Unter den Bedingungen der extensiven Bewirtschaftung konnte sich der Wald spätestens seit der Mitte des 17. Jahrhunderts überall in der Eifel nicht mehr regenerieren. In einer kurtrierischen Denkschrift heißt es 1772: „ Es sei überhaupt in denen Waldungen gehauset worden, als wan das Holtz wie Salatt im Garten wachsen täte.“462 Eine Wiederaufforstung wurde aber nicht betrieben. Dabei hatte Kurfürst Clemens August für die rheinischen Teile des Erzstifts bereits 1741 mit einer Waldordnung Einschränkungen der Rottwirtschaft verfügt, die Ziegen- und Schafweide in den Wäldern verboten und die Neupflanzung von Bäumen angeordnet.463 Der Stiftsdechant erließ daraufhin am 21. Juni 1747 ein Dekret, das Forstfrevel mit der hohen Geldstrafe von 6 Goldgulden belegte.464 Aber gerade das folgende Jahrhundert sollte das Land- Lohlöffel
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